Tanja Schorer-Dremel, Eric Beißwenger, Martin Schöffel, Volker Bauer, Barbara Becker, Alfons Brandl, Wolfgang Fackler, Alexander Flierl, Martin Huber, Petra Högl, Petra Loibl, Thorsten Schwab, Klaus Steiner, Martin Wagle, Florian Streibl, Fabian Mehring, Leopold Herz, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die EU-Richtlinie für Honig um die Forderung nach einer genauen Kennzeichnung des Herkunftslandes erweitert wird. Momentan reicht bei Mischhonig der Vermerk -aus der EU-, bzw. -außerhalb der EU- auf dem Etikett aus. Im Sinne des Verbraucherschutzes gilt es, die Herkunftsbezeichnung genauer zu fassen.
Zentrale Rechtsvorschrift für Honig ist die deutsche Honigverordnung aus dem Jahr 2004, mit der die EU-Richtlinie 2001/110/EG in nationales Recht umgesetzt wurde. Die EU -Richtlinie stellt sicher, dass die Anforderungen an Honig in der gesamten EU vergleichbar sind.
Aktuell ist es so, dass keine gesetzliche Forderung einer genauen Kennzeichnung des Herkunftslandes existiert. Insbesondere bei Mischhonig führt dies dazu, dass lediglich die Kennzeichnung -aus der EU- oder -außerhalb der EU- erfolgt. Dies ist deshalb für den Verbraucher erheblich, da Honig aus außereuropäischen Ländern in den Verkehr gebracht wird, der teilweise mit Zucker gestreckt wurde. Preislich liegt der Honig aus dem Ausland oft unter den deutschen Produkten. Dies liegt an den günstigeren Produktionskosten und der oben beschriebenen Praxis. Der Verbraucher hat keine Möglichkeit die Herkunft auf den ersten Blick zu erkennen.
Das Siegel -Honig aus Deutschland- wird nicht von allen Imkern und Firmen benutzt. Teilweise werden eigene Siegel vergeben, die Kriterien beinhalten, die nicht über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus gehen und deshalb für die Verbraucher keinen Mehrwert bieten.
Als Naturprodukt sollte Honig aber zu den Lebensmitteln gehören, wo man weder etwas hinzufügt noch wegnimmt. Vor allem China, als weltgrößter Exporteur und größter Lieferant Europas steht unter Verdacht durch Streckung mit Zucker günstige Preise bieten zu können. Diese Praxis ist gesundheitlich unbedenklich, aber nicht lauter, bzw. irreführend.