Tanja Schorer-Dremel, Thomas Huber, Bernhard Seidenath, Barbara Becker, Alfons Brandl, Matthias Enghuber, Karl Freller, Marcel Huber, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Beate Merk, Martin Mittag, Stephan Oetzinger, Helmut Radlmeier, Andreas Schalk, Sylvia Stierstorfer, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Gabi Schmidt, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert zu prüfen, ob zur weiteren Stärkung des Kinderschutzes in Bayern eine landesgesetzliche Regelung der Befugnis zu einem fallbezogenen interkollegialen Austausch von Ärztinnen und Ärzten zweckdienlich ist. Die Staatsregierung wird gebeten, gegebenenfalls einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Hierbei sollen die relevanten Partner aus Gesundheitswesen und Jugendhilfe auf Landesebene eingebunden werden.
Mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) wurde das Kinder- und Jugendhilferecht umfangreich reformiert. In § 4 Abs. 6 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) wurde für die Länder die Möglichkeit geschaffen, im jeweiligen Landesrecht eine Befugnis zu einem fallbezogenen interkollegialen Austausch zwischen Ärztinnen und Ärzten zu regeln, um in der Praxis Umsetzungsoptionen, die datenschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen, zu erproben und die Auswirkungen auf den Kinderschutz landesbezogen zu evaluieren.
Ärztinnen und Ärzte haben regelmäßig vor anderen Institutionen und Professionen Kontakt zu Eltern und ihren Kindern, insbesondere im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen (-U-Untersuchungen-), die in Bayern - anders als in den meisten anderen Ländern - verpflichtend sind. Dieser Zugang muss frühzeitig zur bestmöglichen Förderung einer guten und gesunden Entwicklung der Kinder und Jugendlichen sowie zur rechtzeitigen Beseitigung etwaiger Risikofaktoren für das Kindeswohl genutzt werden. Einen wertvollen Baustein im Bayerischen Gesamtkonzept zum Kinderschutz stellt in diesem Zusammenhang die Bayerische Kinderschutzambulanz beim Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München dar, die mit Unterstützung und Förderung des Sozialministeriums eingerichtet wurde.
Möchten sich Ärztinnen und Ärzte zur Einschätzung von gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung mit anderen Ärztinnen und Ärzten, bei denen das Kind ebenfalls in Behandlung ist bzw. war, fallbezogen austauschen, ist bislang die Entbindung von der Schweigepflicht durch die Personensorgeberechtigten erforderlich. Gerade wenn der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung durch die Personensorgeberechtigten im Raum steht, ist das nicht zielführend. Viele Eltern wechseln auch regelmäßig ganz bewusst die Arztpraxis, um einen etwaigen Verdacht zu verschleiern (sog. -Ärzte-Hopping-). Deshalb soll die landesgesetzliche Regelung der Befugnis zum fallbezogenen interkollegialen Austausch im Sinne der Sicherstellung des Kindeswohls geprüft und gegebenenfalls umgesetzt werden.