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Für ein modernes Personalvertretungsrecht in Bayern

13.07.2021 - Antrag | 18/17866

Initiatoren:
Wolfgang Fackler, Winfried Bausback, Volker Bauer, Holger Dremel, Max Gibis, Alfred Grob, Andreas Jäckel, Florian Streibl, Fabian Mehring, Gerald Pittner, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird aufgefordert, auf Basis der aus der Anhörung im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG) am 15. Juni 2021 gewonnenen Erkenntnisse sowie der im Nachgang hierzu zu erhebenden Daten erforderliche Anpassungsbedarfe zu prüfen und gegebenenfalls schnellstmöglich einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes vorzulegen.



Das BayPVG wurde im Laufe der Jahre stetig an aktuelle Entwicklungen angepasst, ein Reformstau besteht daher, anders als bis vor kurzem beim Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG), nicht. Gleichwohl wurde im Rahmen der am 15. Juni 2021 im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes durchgeführten Anhörung zum BayPVG von den Expertinnen und Experten aufgezeigt, dass ein teilweiser Anpassungsbedarf besteht. Ausgehend von diesen Erkenntnissen und nach Erhebung weiterer erforderlicher Daten soll das BayPVG umfassend und gründlich auf notwendige Anpassungen an aktuelle Gegebenheiten überprüft werden und - wo erforderlich - sobald als möglich geändert werden.


Hierbei sollen auch gewonnene Erkenntnisse aus der auf Bundesebene kürzlich erfolgten Überarbeitung des BPersVG sowie besondere Belange der schwerbehinderten Mitarbeiter berücksichtigt werden.

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