Martin Schöffel, Alexander Flierl, Petra Högl, Tanja Schorer-Dremel, Eric Beißwenger, Volker Bauer, Barbara Becker, Martin Huber, Petra Loibl, Klaus Steiner, Martin Wagle, Florian Streibl, Fabian Mehring, Leopold Herz, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Rahmen der nächsten planmäßigen Richtlinienaktualisierung zu prüfen, ob der Fördersatz des Bayerischen Sonderprogramms Landwirtschaft bei Investitionen in die erstmalige Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung im Milchviehbereich von aktuell 30% auf bis zu 40% im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel erhöht werden kann. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob auch die Höchstgrenze bei den zuwendungsfähigen Kosten für den genannten Zweck in demselben Verhältnis erhöht werden sollte, um gerade auch kleinen Milchviehbetrieben Investitionen in eine Laufstallhaltung zu ermöglichen.
In Bayern gibt es zwei Förderprogramme, investitionswillige Landwirte im Milchviehbereich zu unterstützen: das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) und das Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL).
Das AFP adressiert dabei größere Investitionen, während über das BaySL eher kleinere Investitionen, oft Umbauten von Betrieben mit geringeren Bestandsgrößen, vergleichsweise unbürokratisch unterstützt werden können.
Der Fördersatz im AFP wurde kürzlich für Landwirte, die erstmalig Ihre Haltungsform im Milchviehbereich von Anbinde- auf Laufstallhaltung umstellen, auf 40% erhöht. Im BaySL beträgt der Zuschusssatz aktuell 30%.
In Bayern halten immer noch gerade kleinere Betriebe ihre Kühe in Anbinde- oder Kombinationshaltung. Nicht alle von ihnen können oder wollen einen großen Laufstall bauen. Auch diese Betriebe gilt es gezielt über das BaySL bei ihren Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls zu unterstützen.
Nicht zuletzt um einen Gleichklang zwischen den beiden Förderprogrammen herzustellen, soll deshalb der Zuschusssatz im BaySL auf 40% erhöht werden. Die Anhebung der Höchstgrenze der zuwendungfähigen Kosten trägt dem massiven Anstieg bei den Baukosten Rechnung.