Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Barbara Becker, Alfons Brandl, Karl Freller, Marcel Huber, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Schutz der Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen in medizinischen Versorgungszentren (MVZ) nach § 95 SGB V weiter gestärkt bzw. verbessert wird.
Hierzu ist zwingend erforderlich, dass
- die Mehrheit der Gesellschaftsanteile und Stimmrechte der Trägergesellschaften von MVZ in den Händen von Vertragsärzten liegt, sowie
- der Aufgaben- und Verantwortungsbereich des ärztlichen Leiters eines MVZ gegenüber der kaufmännischen Leitung gestärkt wird.
Die bisher vorliegenden bundesgesetzlichen Regelungen sind dahingehend nachzubessern bzw. nachzuschärfen.
Seit der Einführung medizinischer Versorgungszentren (MVZ) im Jahr 2004 hat sich die Zahl der MVZ in der ambulanten medizinischen Versorgung sehr dynamisch entwickelt. Neben den Chancen, die diese neue Art der Leistungserbringung mit sich bringt, wurde seit der Teilnahme von MVZ an der vertragsärztlichen Versorgung auch über deren Risiken diskutiert. Gerade in den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass insbesondere zwei von Beginn an befürchtete Entwicklungen Realität wurden und zunehmend Sorge bereiten: Zum einen eine sich abzeichnende Tendenz zu marktbeherrschen-den MVZ-Unternehmen, die über eigene MVZ-Ketten in einzelnen Regionen und Leistungsbereichen die vertragsärztliche Versorgung dominieren (regionale Konzentration). Zum anderen die Renditeorientierung bestimmter Akteure im Bereich der MVZ. Beide Tendenzen werden maßgeblich durch das immer stärkere Investment von Private-Equity-Gesellschaften befördert.
Diesen Entwicklungen muss entgegengetreten werden. Sie bedrohen entscheidende Eckpfeiler unseres Gesundheitswesens. Der Einfluss einer hauptsächlich auf Rendite ausgerichteten Inhaberstruktur stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidungen der in einem MVZ tätigen Ärzte dar und beeinträchtigt massiv das sensible Arzt-Patienten-Verhältnis. Darüber hinaus gefährden Konzentrationsprozesse und eine Anbieterdominanz die freie Arztwahl und die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung. Schließlich werden durch MVZ, die sich in Händen von Finanzinvestoren, insbesondere Private-Equity-Gesellschaften befinden, Versichertenbeiträge in nicht unbeträchtlicher Höhe in Gewinne der einzelnen Kapitalgeber -umgeleitet-. Diese Gewinne, die oft über -Steueroasen- abgewickelt werden, fließen in der Regel nicht wieder in das deutsche Gesundheitssystem zurück, was letztlich auch unsere solidarisch finanzierte Krankenversicherung in Gefahr bringen könnte. Die bisher vorliegenden bundesgesetzlichen Regelungen sind dahingehend nachzubessern bzw. nachzuschärfen.