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Ambulante medizinische Versorgung sicherstellen, Schutz der Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen stärken II:
Transparenzoffensive für Medizinische Versorgungszentren

21.06.2021 - Antrag | 18/17875

Initiatoren:
Bernhard Seidenath, Sandro Kirchner, Alexander König, Tanja Schorer-Dremel, Barbara Becker, Alfons Brandl, Karl Freller, Marcel Huber, Beate Merk, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Helmut Radlmeier, Ulrike Scharf, Klaus Stöttner, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) um ein MVZ-Transparenzregister ergänzt wird. Ziel ist, dass sowohl Patientinnen und Patienten als auch die Kassenärztlichen Vereinigungen die Gesellschafts- und Inhaberstrukturen eines MVZ einfach und ohne großen Aufwand nachvollziehen können.



Seit der Einführung medizinischer Versorgungszentren (MVZ) im Jahr 2004 hat sich die Zahl der MVZ in der ambulanten medizinischen Versorgung sehr dynamisch entwickelt. Neben den Chancen, die diese neue Art der Leistungserbringung mit sich bringt, wurde seit der Teilnahme von MVZ an der vertragsärztlichen Versorgung auch über deren Risiken diskutiert. Gerade in den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass insbesondere zwei von Beginn an befürchtete Entwicklungen Realität wurden und zunehmend Sorge bereiten: Zum einen eine sich abzeichnende Tendenz zu marktbeherrschen-den MVZ-Unternehmen, die über eigene MVZ-Ketten in einzelnen Regionen und Leistungsbereichen die vertragsärztliche Versorgung dominieren (regionale Konzentration). Zum anderen die Renditeorientierung bestimmter Akteure im Bereich der MVZ. Beide Tendenzen werden maßgeblich durch das immer stärkere Investment von Private-Equity-Gesellschaften befördert.


Diesen Entwicklungen muss entgegengetreten werden. Sie bedrohen entscheidende Eckpfeiler unseres Gesundheitswesens. Der Einfluss einer hauptsächlich auf Rendite ausgerichteten Inhaberstruktur stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidungen der in einem MVZ tätigen Ärzte dar und beeinträchtigt massiv das sensible Arzt-Patienten-Verhältnis. Darüber hinaus gefährden Konzentrationsprozesse und eine Anbieterdominanz die freie Arztwahl und die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung. Schließlich werden durch MVZ, die sich in Händen von Finanzinvestoren, insbesondere Private-Equity-Gesellschaften befinden, Versichertenbeiträge in nicht unbeträchtlicher Höhe in Gewinne der einzelnen Kapitalgeber -umgeleitet-. Diese Gewinne, die oft über -Steueroasen- abgewickelt werden, fließen in der Regel nicht wieder in das deutsche Gesundheitssystem zurück, was letztlich auch unsere solidarisch finanzierte Krankenversicherung in Gefahr bringen könnte.


Es erscheint mit Blick auf die freie Arztwahl und den Sicherstellungsauftrag unerlässlich, dass sowohl die Patienten als auch die KVen die Gesellschafts- und Inhaberstrukturen eines MVZ einfach und ohne größeren Aufwand nachvollziehen können. Dies kann durch ein -MVZ-Transparenzregister- bewerkstelligt werden und/oder durch eine entsprechende Anpassung der bereits von den KVen geführten Arztregister, in denen dann die zulassungswilligen bzw. bereits zugelassenen MVZ die entsprechenden Daten und Informationen offenzulegen haben.

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