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Jugendbeteiligung in Bayern weiter voranbringen II: Bayerische Ehrenamtskarte mit Juleica - automatisch und ohne Bürokratie

21.05.2021 - Antrag | 18/62623

Initiatoren:
Thomas Huber, Winfried Bausback, Matthias Enghuber, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Stephan Oetzinger, Andreas Schalk, Sylvia Stierstorfer, Florian Streibl, Fabian Mehring, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Bayerischen Jugendring und den kommunalen Spitzenverbänden darauf hinzuwirken, dass die Inhaber der Jugendleitercard (Juleica) auf Wunsch ohne gesonderten Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde eine Bayerische Ehrenamtskarte erhalten und damit von den mit der Bayerischen Ehrenamtskarte verbundenen Vergünstigungen profitieren.



Mit der Bayerischen Ehrenamtskarte soll ein Zeichen der Anerkennung gesetzt werden für all diejenigen Ehrenamtlichen, die sich ganz besonders für das Gemeinwesen engagieren. Damit sind zahlreiche Vergünstigungen verbunden, z.B. in Einrichtungen des Freistaats Bayern, aber auch in öffentlichen und privaten Einrichtungen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten, die die Bayerische Ehrenamtskarte eingeführt haben.


Inhaber der Jugendleitercard (Juleica) haben im Rahmen einer Fortbildung Kenntnisse zur Leitung von Jugendgruppen erworben. Diesen Einsatz und die sich anschließende Jugendleiterfunktion üben die Jugendlichen ehrenamtlich aus, wodurch sich die Juleica in gleicher Weise als Nachweis für ehrenamtliches Engagement eignet, wie die Bayerische Ehrenamtskarte. Deshalb erhalten Inhaber der Juleica die blaue Ehrenamtskarte.


Um keine zusätzliche Bürokratie zu erzeugen, sollen Juleica-Inhaber künftig auf Wunsch ohne gesonderten Antrag die Bayerische Ehrenamtskarte erhalten können. Dazu soll es einen entsprechenden Austausch zwischen dem ausstellenden Bayerischen Jugendring und den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden von Landkreisen und kreisfreien Städten, die bei der Bayerischen Ehrenamtskarte mitmachen, geben.

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