Petra Guttenberger, Tobias Reiß, Franz Rieger, Alexander König, Alex Dorow, Martin Huber, Josef Schmid, Karl Straub, Walter Taubeneder, Florian Streibl, Fabian Mehring, Alexander Hold, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich weiterhin auf Bundesebene für die Einführung eines nationalen Visahebels einzusetzen. Auch bei der Entwicklungszusammenarbeit gilt es auf Bundesebene weiterhin zu prüfen, wie damit die Kooperation von Drittstaaten bei Rückführungen gesteigert werden kann.
Häufig kommen Staaten ihrer Verpflichtung zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger nicht oder nicht ausreichend nach. Seit Februar 2020 räumt der Visa-Kodex der Europäischen Union den Mitgliedstaaten gemeinsam die Möglichkeit ein, gegenüber Drittstaaten die Visapolitik zur Verbesserung der Kooperation bei der Rückübernahme zu nutzen (sogenannter Visahebel). Diese neuen Regelungsspielräume bei Schengen-Visa beziehen sich beispielsweise auf die Geltungsdauer von Visa, die Visumgebühren, die Vorlage von Unterlagen und die Bearbeitungsfristen. Durch Einführung eines nationalen Visahebels, d.h. bei nationalen Visa für den längerfristigen Aufenthalt, könnte - in Anlehnung an den Visahebel der EU - Druck auf oder Anreize für die Herkunftsstaaten erzeugt werden, bei der Rückführung ihrer Staatsangehörigen mit den deutschen Behörden besser zusammenzuarbeiten. Visa auf Grundlage des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und zum Familiennachzug dürfen aber nicht erfasst sein. Für die Anwendung des nationalen Visahebels soll - wie auf Unionsebene - auf erster Stufe die Kooperation eines Drittstaats bei der Rückübernahme umfassend bewertet werden. Auf zweiter Stufe wird dann auf Grundlage dieser Bewertung über die konkrete Anwendung entschieden. Auch bei der Entwicklungszusammenarbeit gilt es auf Bundesebene weiterhin zu prüfen, wie damit die Kooperation von Drittstaaten bei Rückführungen gesteigert werden kann.