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Bargeld erhalten - Keine Begrenzung der Bargeldzahlung

11.10.2021 - Dringlichkeitsantrag | 18/18257

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Winfried Bausback, Alexander König, Tobias Reiß, Tanja Schorer-Dremel, Eric Beißwenger, Petra Guttenberger, Manfred Ländner, Franz Rieger, Josef Zellmeier, Martin Bachhuber, Volker Bauer, Barbara Becker, Alex Dorow, Holger Dremel, Norbert Dünkel, Matthias Enghuber, Alexander Flierl, Max Gibis, Alfred Grob, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Martin Huber, Marcel Huber, Harald Kühn, Petra Loibl, Josef Schmid, Klaus Steiner, Karl Straub, Walter Taubeneder, Peter Tomaschko, Steffen Vogel, Martin Wagle, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Hans Friedl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Der Landtag lehnt den Vorschlag der Europäischen Kommission ab, für Barzahlungen im Handel und bei Dienstleistungen europaweit eine Obergrenze von 10.000 Euro einzuführen. Der Landtag betont dabei, dass der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksam geführt werden muss - wie beispielsweise durch bestimmte Nachweispflichten ab bestimmten Barzahlungsgrenzen. Die Einführung einer festen Barzahlungsobergrenze würde jedoch in die persönlichen Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen und den Weg zu dem sprichwörtlich -gläsernen Menschen- weiter ebnen. Außerdem würde durch eine europarechtliche Barzahlungsobergrenze in die Kompetenz der Mitgliedstaten eingegriffen und das Subsidiaritätsprinzip sowie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt. Zudem würde die Einführung einer absoluten Bargeldobergrenze den Waren- und Dienstleistungsaustausch in den Fällen behindern, bei denen Bargeld als Sicherheitsmittel dient.    


Die Staatsregierung wird aufgefordert, weiterhin auf Bundes- und vor allem europäischer Ebene den Bestrebungen zur Einführung einer betragsmäßigen Obergrenze für Barzahlungen entgegenzutreten.



Für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sieht der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, COM(2021) 420 final, BR-Drs. 739/21, die Einführung einer EU-weiten Barzahlungsobergrenze im Handel und bei Dienstleistungen in Höhe von 10.000 Euro vor.


Eine entsprechende Barzahlungsobergrenze würde die Verwendbarkeit der Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel einschränken, obwohl es nach wie vor keine hinreichenden Belege für die Wirksamkeit einer Barzahlungsobergrenze gibt. Es fehlt der Nachweis, dass durch solche Obergrenzen, wie sie in einigen Mitgliedstaaten bereits existieren, organisierte Kriminalität, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und Steuerhinterziehung tatsächlich eingeschränkt oder gar beseitigt werden können.


Demgegenüber würde die Einführung einer Barzahlungsobergrenze in die persönlichen Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger, wie sie auch durch das europäische Recht geschützt sind, eingreifen. Nicht zuletzt die Europäische Zentralbank betont den Stellenwert des Euros als Barzahlungsmittel für die Freiheit und Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger. Die Einführung von europäischen Barzahlungsgrenzen würde unbare Transaktionen stärker erforderlich machen, die die Gewohnheiten, Vorlieben, Neigungen und Wünsche des Einzelnen nachverfolgbar machen. Dies könnte auch von Anbietern von Gütern und Dienstleistungen zur Bildung von Verbraucherprofilen herangezogen werden.


Die Einführung einer absoluten Bargeldobergrenze im Güterhandel ist auch nicht notwendig, da bereits heute jeder Güterhändler, der Barzahlung in dieser Höhe annehmen will, im Vorfeld eine umfangreiche Risikoanalyse vornehmen und die Ergebnisse dokumentieren muss. Verdachtsfälle von Geldwäsche müssen zudem betragsunabhängig sofort gemeldet werden.


Im Übrigen obliegt es den Mitgliedstaaten, wirksame Vorkehrungen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu treffen. Eine einheitliche EU-weite Barzahlungsgrenze ist hier nicht erforderlich. Genauso obliegt es den Mitgliedstaaten, den Rahmen für die Verwendung gesetzlicher Zahlungsmittel zu setzen und dabei den Status der Euro-Banknoten und -München als gesetzliches Zahlungsmittel zu bewahren.

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