Thomas Kreuzer, Winfried Bausback, Alexander König, Tobias Reiß, Tanja Schorer-Dremel, Bernhard Seidenath, Thomas Huber, Ute Eiling-Hütig, Barbara Becker, Alfons Brandl, Gudrun Brendel-Fischer, Matthias Enghuber, Karl Freller, Petra Guttenberger, Marcel Huber, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Petra Loibl, Beate Merk, Martin Mittag, Stephan Oetzinger, Helmut Radlmeier, Barbara Regitz, Andreas Schalk, Ulrike Scharf, Angelika Schorer, Sylvia Stierstorfer, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass Personen, die sich aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht impfen lassen können, kostenlose PCR-Tests ermöglicht werden. Sollte dies vom Bund nicht zeitnah aufgegriffen und umgesetzt werden, soll die Bayerische Teststrategie im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel entsprechend ergänzt werden. Dasselbe muss für Schwangere während der gesamten Schwangerschaft gelten - wegen der inzwischen für Schwangere bestehenden Impfempfehlung allerdings nur bis zum 31. März 2022.
Zum 11. Oktober 2021 ist die neue Testverordnung des Bundes in Kraft getreten. Demnach haben asymptomatische Personen, die sich nicht impfen lassen können z. B. wegen einer medizinischen Kontraindikation, nur Anspruch auf die Testung durch PoC-Antigentests.
Bei freiwilligem 3G plus ist grundsätzlich, d. h. auch für Personen, die sich nicht impfen lassen können, die Vorlage eines PCR-Testnachweises erforderlich, ebenso bei freiwilligem 2G, soweit der jeweilige Veranstalter oder Betreiber die Möglichkeit hierzu eröffnet. Diese Personen wären damit - entgegen der klaren politischen Linie, diesen weiterhin kostenlose Tests anzubieten - auf kostenpflichtige PCR Tests angewiesen. Dies könnte für manche aus finanziellen Gründen faktisch zu einem Ausschluss von vielen Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten führen.
Die Regelung für Schwangere sollte bis zum 31. März 2022 befristet sein. Denn nach der kürzlich erfolgten Impfempfehlung für diesen Personenkreis haben diese bis zu diesem Zeitpunkt auch die Möglichkeit, einen Impfschutz zu erlangen.