Thomas Kreuzer, Tobias Reiß, Tanja Schorer-Dremel, Winfried Bausback, Alexander König, Bernhard Seidenath, Josef Zellmeier, Sandro Kirchner, Thomas Huber, Martin Bachhuber, Barbara Becker, Ute Eiling-Hütig, Matthias Enghuber, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Petra Högl, Michael Hofmann, Klaus Holetschek, Gerhard Hopp, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Harald Kühn, Beate Merk, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Stephan Oetzinger, Helmut Radlmeier, Berthold Rüth, Andreas Schalk, Ulrike Scharf, Sylvia Stierstorfer, Klaus Stöttner, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Manuel Westphal, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für einen Entfall der Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten und für die Rücknahme der mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz eingeführten Berücksichtigung von Versorgungsbezügen in der Krankenversicherung der Rentner mit dem vollen Beitragssatz einzusetzen. Der Landtag begrüßt deshalb ausdrücklich den Entschließungsantrag der Staatsregierung zur Änderung der Verbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Steigerung der Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge (BR-Drs. 645/18). Es wird gebeten, im weiteren Verfahren darauf zu achten, dass die Finanzierung nicht über Beitragsgelder, sondern über eine Erhöhung des steuerfinanzierten Bundeszuschusses zum Gesundheitsfonds erfolgt.
Anfang der 2000er Jahre gab es erhebliche Finanzierungsprobleme in der GKV. Der Bundesgesetzgeber hat 2003 deshalb mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) ein umfassendes Reformpaket beschlossen. Bei der Auszahlung von Betriebsrenten oder Versorgungsbezügen wird seit 01.01.2004 der volle Beitragssatz in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf Betriebsrenten und Versorgungsbezüge erhoben. Dies führt auch dazu, dass Versicherte seit dem 01.01.2004 unter Umständen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus einer Einkommensart leisten müssen, die bereits einmal verbeitragt worden war. Beiträge fallen folglich sowohl bei der Einzahlung in die betriebliche Rentenversicherung als auch bei der Auszahlung im Alter an. Diese sogenannte Doppelverbeitragung gilt auch für einige andere Konstellationen der betrieblichen Altersvorsorge. Zahlreiche Rentnerinnen und Rentner haben daher nicht das ursprünglich angestrebte Alterseinkommen zur Verfügung.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Sinne der Betriebsrentnerinnen und -rentner aktiv zu bleiben und sich auf Bundesebene weiter für ein Ende der Doppelverbeitragung einzusetzen, zumal die finanziellen Spielräume jetzt vorhanden sind. Der Landtag begrüßt ausdrücklich den Entschließungsantrag der Staatsregierung zur Änderung der Verbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Steigerung der Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge. Ziel muss sein, die sogenannte Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) prospektiv zu beenden oder zu reduzieren. Dabei ist insbesondere die Möglichkeit zu prüfen, die Krankenversicherungsbeiträge in der Auszahlungsphase zu halbieren und damit Versorgungsbezüge wieder wie vor dem 01.01.2004 in die Bemessung der Krankenkassenbeiträge einzubeziehen.
Zudem würde damit eine Ungleichbehandlung im System beendet bzw. abgemildert: Denn mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz von 2017 sind seit 2018 zumindest staatlich geförderte Betriebsrenten (Riester-Betriebsrenten) in der Auszahlungsphase beitragsfrei gestellt. Wichtig ist aber, dass zur Finanzierung nicht Beitragsgelder herangezogen werden. Im Kern geht es nämlich um die Frage der Attraktivität der Betriebsrenten in der Altersvorsorge - und deshalb um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Vor dem Hintergrund der aktuell guten Finanzlage der öffentlichen Kassen, der demografischen Entwicklung und der zunehmenden Bedeutung privater Altersvorsorge muss es Ziel des Gesetzgebers sein, Bürgerinnen und Bürger, die selbst für ihr Alter vorsorgen, möglichst zu unterstützen. Klar ist: Die betriebliche Altersversorgung muss als wichtige und verlässliche Säule der Alterssicherung weiter gestärkt werden.