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Neubewertung des Gene-Editings

27.08.2021 - Antrag | 18/18697

Initiatoren:
Petra Guttenberger, Eric Beißwenger, Tanja Schorer-Dremel, Volker Bauer, Barbara Becker, Alexander Flierl, Martin Huber, Petra Loibl, Klaus Steiner, Martin Wagle, Florian Streibl, Fabian Mehring, Benno Zierer, Leopold Herz, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann

Die Bayerische Staatsregierung wird aufgefordert schriftlich zum aktuellen Sachstand zum Gene-Editing zu berichten und dabei insbesondere auf die neuen Erkenntnisse seit der im Oktober 2020 stattgefundenen und von den Regierungsfraktionen initiierten Sachverständigenanhörung zu den "Neuen molekularbiologischen Techniken" (Drs. 18/6833) einzugehen.


Dabei sollten auch die unterschiedlichen Einsatzorte (von der Medizintechnik bis zur Landwirtschaft) dargestellt werden.



Gene-Editing ist eine der großen Innovationen in der Biotechnologie (Chemie-Nobelpreis 2020 für CRISPR/Cas). In der Pflanzenzüchtung können so u. a. dieselben Veränderungen hervorgerufen werden, wie durch traditionelle vom Gentechnikrecht ausgenommene, Verfahren. Das derzeitige Gentechnikrecht basiert auf den Erkenntnissen der Wissen schaft aus den 1980er Jahren.


In einer Studie der EU-Kommission vom Frühjahr dieses Jahres wurde festgestellt, dass die geltenden Rechtsvorschriften nicht zweckmäßig seien und an die technischen und wissenschaft­lichen Erkenntnisse angepasst werden müssten, da Deutschland und Europa ansonsten in diesen Bereichen der Biotechnologie gegenüber Ländern wie China und den USA ins Hintertreffen geraten könnten.

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