Thomas Kreuzer, Winfried Bausback, Alexander König, Tobias Reiß, Tanja Schorer-Dremel, Sandro Kirchner, Andreas Schalk, Eric Beißwenger, Holger Dremel, Petra Guttenberger, Hans Herold, Michael Hofmann, Petra Loibl, Beate Merk, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Franz Josef Pschierer, Berthold Rüth, Ulrike Scharf, Martin Schöffel, Klaus Stöttner, Gerhard Waschler, Josef Zellmeier
Die Umstellung auf eine volatile Stromerzeugung durch erneuerbare Energien, wie Windkraft oder Photovoltaik, erfordert zur Gewährleistung der Versorgungsicherheit die Vorhaltung von Reservekapazitäten (z. B. Gaskraftwerke). Die Staatsregierung wird deshalb gebeten zu berichten,
- ob das vom Bund zugesicherte -Südkontingent- bereits umgesetzt ist und damit netzdienlich zur Verfügung steht bzw. wie der aktuelle Stand sich darstellt,
- welche Reservekapazitäten für den Freistaat Bayern ggf. darüber hinaus erforderlich sind,
- ab wann diese Kapazitäten vorgehalten werden und ob diese dann tatsächlich netzdienlich zur Verfügung stehen.
Um die Versorgungssicherheit bei einer immer stärker auf erneuerbaren Energien basierenden, volatilen Stromversorgung zu gewährleisten, müssen weiterhin deutliche Reservekapazitäten vorgehalten werden. Für den süddeutschen Raum haben die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern als Reserve ein sogenanntes -Südkontingent- zugesichert bekommen, das v. a. mit Gaskraftwerken abgedeckt werden soll. Aktuell gehen Experten davon aus, dass bundesweit eine Reserve von mindestens 50 GW erforderlich ist, die ebenfalls primär durch schnelle Gaskraftwerke abgesichert werden muss. Aufgrund dieser neuen Zahlen wird der Freistaat Bayern aufgefordert zu prüfen, ob die bisher geplanten Reserven aktuell verfügbar und darüber hinaus tatsächlich ausreichend sind, um Versorgungssicherheit mit Strom gewährleisten zu können. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Freistaat Bayern weitere Kontingente vom Bund einfordern, die auch umgesetzt werden müssen.