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Jetzt boostern! Konzept für Auffrischungsimpfungen vorlegen

08.11.2021 - Dringlichkeitsantrag | 18/18820

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Winfried Bausback, Alexander König, Tanja Schorer-Dremel, Bernhard Seidenath, Barbara Becker, Alfons Brandl, Karl Freller, Marcel Huber, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Der Landtag appelliert an die Bundesregierung und bestärkt die Staatsregierung darin, schnellstmöglich ein Konzept für eine individualisierte Auffrischungsimpfung vorzulegen, das alle Bürgerinnen und Bürger einbezieht, deren zweite Corona-Schutzimpfung länger zurückliegt.


Dazu gehört:



  • Zur bedarfsgerechten Unterstützung der Impftätigkeit der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte die weiter bestehenden Impfzentren in den Ländern wieder verstärkt zu nutzen und mit Impfstoffen zu versorgen

  • Ein geordnetes Einladungsverfahren, das einen Fokus auf die schnelle Auffrischungsimpfung für die besonders gefährdeten Personengruppen legt.

  • Ein bürokratiearmer Bestell- und Verteilmechanismus zwischen den Arztpraxen, um möglichst wenig Impfstoff verwerfen zu müssen.


Der Landtag begrüßt und unterstützt die Anstrengungen der Staatsregierung, die Impfbereitschaft der Menschen weiter zu steigern. Gerade in der Altersgruppe zwischen 18 und 59 Jahren gilt es nun, verstärkt Maßnahmen zu ergreifen, um endlich die noch klaffenden Impflücken zu schließen. Deshalb fordert der Landtag die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen und eine entsprechende Rechtsgrundlade im SGB V zu schaffen, dass alle gesetzlich und privat Versicherten - analog etwa zur Information über die Organspende - angeschrieben werden, um sie über Risiken einer Corona-Infektion ohne Impfschutz, auch deren Spät- und Langzeitfolgen, sowie über die Notwendigkeit einer Auffrischungsimpfung umfassend zu informieren. Gleichzeit appelliert der Landtag an die Krankenkassen, dies bereits jetzt auf freiwilliger Basis zu tun.



Die Gesundheitsministerkonferenz hat am 05.11.2021 beschlossen, dass Auffrischungsimpfungen vorangetrieben und zeitnah durchgeführt werden müssen. Bund und Länder gehen davon aus, dass Auffrischungsimpfungen zeitnah und flächendeckend durch die niedergelassene Ärzteschaft angeboten und weiter in die Regelversorgung überführt werden. Zur Sicherstellung des Impfangebots kommen ergänzende staatliche Impfangebote, insbesondere mobile Impfteams, zum Einsatz, die von den Ländern koordiniert werden. Besonders sollen ältere Personen, Menschen mit Vorerkrankungen und medizinisches und pflegerisches Personal sechs Monate nach der Zweitimpfung eine Auffrischungsimpfung erhalten. Ergänzend können im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und nach ärztlicher Beurteilung und Entscheidung Auffrischungsimpfungen grundsätzlich allen Personen angeboten werden, die diese nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie wünschen.


Ferner wurde mit Beschluss der GMK der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister gebeten, neue und pragmatischere Vereinbarungen mit dem Arzneimittelgroßhandel zu treffen, die eine flexiblere Planung der Impfungen vor Ort ermöglichen. Zudem wurde das BMG gebeten, dass Impfstoffe bereits zeitnah in kleineren Dosen, möglichst als Einzeldosis, geliefert werden können.


Zudem hat der Bund am 05.11.2021 mitgeteilt, dass der Bestell- und Auslieferungsprozess für Impfstoff wieder in den 1-Wochen-Rhythmus überführt wird. Der Großhandel wird dazu in den nächsten beiden Wochen mit einem ausreichenden Puffer an COVID-19-Impfstoffen versorgt. All diese Beschlüsse sind zu begrüßen und voranzutreiben.


Zudem: Ob bei der Organspende oder beim Brust- oder Darmkrebs-Screening haben wir in Deutschland bereits sehr gute Verfahren entwickelt, um die gesetzlich Versicherten - und das sind immerhin 90 Prozent der Menschen in Deutschland - anzuschreiben und über wichtige gesundheitliche Belange und Fragestellungen zu informieren. Unsere Forderung bezieht sich aber auch auf die privat Versicherten. Österreich macht es uns vor: Hier sollen nicht Geimpfte bald Post von ihrer Gesundheitskasse erhalten, in dem die Risiken einer Corona-Infektion ohne Impfschutz, auch deren Spät- und Langzeitfolgen, aufgezeigt werden. Diesem Beispiel sollte auch Deutschland folgen, um die Impfbereitschaft gerade bei Menschen zwischen 18 und 59 Jahren zu steigern.


Gleiches gilt für die Menschen, die einer Auffrischungsimpfung bedürfen. Auch hier muss zeitnah ein Einladungsverfahren aufgesetzt werden, damit die Menschen, die geimpft werden sollen, dies auch wissen. Zudem muss sichergestellt sein, dass der Corona-Impfstoff nicht - wie bisher - 14 Tage im Voraus bestellt werden soll, sondern der Bestellprozess flexibler und praktikabler für die Praxis (-just in time-) gestaltet wird. Auch bedarf es eines Verteilmechanismus im größeren Umfang, damit möglichst wenig Impfstoff verworfen werden muss.

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