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Wissenschaftszeitvertragsgesetz

29.11.2021 - Antrag | 18/19269

Initiatoren:
Robert Brannekämper, Winfried Bausback, Alex Dorow, Ute Eiling-Hütig, Stephan Oetzinger, Franz Josef Pschierer, Helmut Radlmeier, Andreas Schalk, Florian Streibl, Fabian Mehring, Hubert Faltermeier, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird aufgefordert, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass das Wissenschaftszeitvertragsgesetz so bald als möglich reformiert wird, damit die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich derzeit als Angestellte an den Hochschulen in Bayern und Deutschland weiterqualifizieren, nicht schlechter gestellt werden als der verbeamtete wissenschaftliche Nachwuchs



Infolge der vierten Welle der COVID-19-Pandemie kann der ursprünglich auf vollständige Präsenz angelegte Hochschulbetrieb im Wintersemester 2021/2022 nur noch in stark eingeschränktem Umfang stattfinden, da der Gesundheitsschutz sowie Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie jetzt wieder Vorrang haben. Einerseits werden Seminare, Vorlesungen und Veranstaltungen an den Hochschulen ins Digitale verlegt, andererseits gilt seit Mittwoch 24. November 2 G nach der 15. ImpfSchV in Bayern Zugangsbeschränkungen für Veranstaltungen in den Hochschulen. Daher müssen mit dem geplanten dritten Corona-Eilgesetz auch im laufenden Wintersemester abermals Nachteile von den Studierenden sowie vom wissenschaftlichen Nachwuchs abgewendet werden. Der Bayerische Landtag hat aber nur die Möglichkeit, über das Beamtenrecht die Dienstverhältnisse des verbeamteten Wissenschaftlichen Nachwuchs zu regeln. Um eine Ungleichbehandlung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu vermeiden, muss der Bundesgesetzgeber hier unverzüglich mit der Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes nachziehen.

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