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Krankenhausplanung muss bayerisch bleiben, medizinische Krankenhausversorgung auch von Kindern sicherstellen, Konzept für Kinderimpfungen auflegen

29.11.2021 - Dringlichkeitsantrag | 18/19274

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Tobias Reiß, Winfried Bausback, Alexander König, Tanja Schorer-Dremel, Bernhard Seidenath, Thomas Huber, Josef Zellmeier, Martin Bachhuber, Barbara Becker, Alfons Brandl, Matthias Enghuber, Karl Freller, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Marcel Huber, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Harald Kühn, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Franz Rieger, Andreas Schalk, Sylvia Stierstorfer, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Der Bayerische Landtag lehnt die auf Bundesebene geplante Schwächung der föderalen Kompetenzen im Bereich der Krankenhausplanung strikt ab. Die Krankenhausplanung in Bayern funktioniert und muss weiterhin umfassend in der Kompetenz des Freistaats bleiben.


Darüber hinaus wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene weiterhin für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Kinderkrankenhäuser einzusetzen. Dazu ist es erforderlich, das DRG-System - anders als im Koalitionsvertrag der Ampel vorgesehen - nicht nur im Hinblick auf die Ausbildung zu reformieren, sondern auch im Sinne der Finanzierung der Kinderstationen auf den Prüfstand zu stellen.


Mit Blick auf die bevorstehende Zulassung des Corona-Impfstoffs auch für Kinder wird die Staatsregierung aufgefordert, umgehend ein Konzept für Kinderimpfungen in enger Zusammenarbeit mit den Kinder- und Jugendämtern vorzubereiten und ein Informationsangebot für die Eltern im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel aufzulegen.



Der am 24. November vorgestellte Koalitionsvertrag der Ampel auf Bundesebene birgt die Gefahr, dass die Staatlichkeit der Länder ausgehöhlt wird. Föderale Kompetenzen sind nicht verkäuflich! Der Freistaat Bayern wird seiner Verantwortung in der Investitionskostenförderung der Plankrankenhäuser im Freistaat umfassend gerecht. Im Haushaltsjahr 2021 stehen für die Krankenhausförderung mehr als 643 Millionen Euro bereit. Eine schleichende Übernahme dieser Kompetenzen durch den Bund käme einer Entkernung der föderalen Struktur unseres Landes gleich. Sie wäre der Anfang vom Ende der Eigenstaatlichkeit der Länder!


Für den Bereich der Betriebskostenfinanzierung der Kliniken sind indes im dualen Finanzierungssystem die Krankenkassen zuständig. Der Bund muss die besondere Situation der Kinderstationen im Blick behalten. Im Zweifel muss die Möglichkeit zum Wohle der kleinen Patientinnen und Patienten sowie deren Eltern bestehen, Kinderstationen aus dem DRG-System herauszunehmen - genau so, wie es im Bereich der Palliativversorgung bereits erfolgt ist. Die Betriebskostenfinanzierung auf Bundesebene muss überprüft werden, z. B. durch eine Überarbeitung des Fallpauschalen-Systems, wie im Koalitionsvertrag zwischen CSU und FREIEN WÄHLERN vereinbart.


Denn Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern bedürfen - gerade im Krankheitsfall - einer besonderen Versorgung. Das wissen Eltern nur zu gut. Mit 43 Krankenhäusern mit der Fachrichtung Kinder- und Jugendmedizin (bzw. Kinderchirurgie) sowie 37 Krankenhäusern im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie verfügt Bayern über ein gutes Versorgungsnetz. Anders als in anderen Bundesländern gab es in Bayern in den vergangenen zehn Jahren zwar keine Schließung einer gesamten Fachrichtung für Kinder- und Jugendmedizin, allerdings konnten aufgrund Mangels an Fachpersonal - insbesondere in den Ballungsräumen und im Bereich der Pflege - zeitweise immer wieder Betten nicht betrieben werden. Entscheidend ist deshalb eine gute personelle Ausstattung gerade im pflegerischen Bereich. Hier müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um dem Fachkräftemangel energisch entgegen zu treten. Klar ist auch: die finanzielle Ausstattung muss auskömmlich sein. Im Bereich der Investitionskostenfinanzierung ist der Freistaat Bayern zusammen mit den Kommunen ein verlässlicher Partner.


Mit Blick auf die bevorstehende Zulassung und STIKO-Empfehlung der Kinderimpfungen bedarf es geeigneter Informationsangebote für die Eltern und eines Konzepts für einen reibungslosen Start der Impfkampagne.

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