Bernhard Seidenath, Thomas Huber, Tanja Schorer-Dremel, Winfried Bausback, Barbara Becker, Alfons Brandl, Matthias Enghuber, Karl Freller, Marcel Huber, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Beate Merk, Martin Mittag, Stephan Oetzinger, Helmut Radlmeier, Andreas Schalk, Sylvia Stierstorfer, Florian Streibl, Fabian Mehring, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Roland Weigert, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Reform des Pflegeberufegesetzes einzusetzen. Insbesondere bedarf es aus Sicht des Landtags einer Überprüfung, welche Einrichtungen als Träger der praktischen Ausbildung anerkannt werden. So fordert der Landtag, dass auch Rehakliniken insbesondere mit neurologischer, geriatrischer und kardilogischer Schwerpunktsetzung als Ausbildungsträger anerkannt werden. Der Landtag fordert den Bund darüber hinaus auf, gemeinsam mit deren Trägern zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen auch Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe als Träger der praktischen Ausbildung anerkannt werden können.
Bundesweit sind über 38.000 Pflegestellen in Altenheimen und Kliniken unbesetzt. Der Fachkräftebedarf ist auch in Bayern enorm. Deshalb muss es gelingen, mehr Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern. Aus diesem Grund muss auch die Zahl der Ausbildungsträger erhöht werden. Die Ausbildung wurde im Pflegeberufegesetz neu geregelt. Rehakliniken sind darin als Ausbildungsträger nicht genannt, ebensowenig die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe.
Im Laufe der Umsetzung der Reform sollte geprüft werden, ob Rehabilitationsklinken und weitere Einrichtungen als Ausbildungsträger einbezogen werden können. Klar ist: Je mehr Ausbildungsträger es gibt und je früher hier gegengesteuert wird, desto höher sind die Chancen, dass es uns gelingt, die in den nächsten Jahren und Jahrzehnten drohende humanitäre Katastrophe im Bereich der Pflege noch abwenden zu können.
Seit dem 1. Januar 2020 werden laut Pflegeberufereformgesetz die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildungen zu einer generalistischen Pflegeausbildung zusammengefasst. Damit wird die Ausbildung der wachsenden Herausforderung in der Pflege gerecht: Die älter werdende Gesellschaft geht einher mit mehr Multimorbidität, sodass auch in der Altenpflege mehr medizinisches Fachwissen vonnöten ist. Die neue Pflegefachausbildung befähigt Auszubildende zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Sie birgt mehr Praxisbezug und bietet den Auszubildenden auch mehr Flexibilität in ihrem Berufsleben.