Thomas Kreuzer, Tobias Reiß, Winfried Bausback, Alexander König, Tanja Schorer-Dremel, Thomas Huber, Petra Guttenberger, Steffen Vogel, Andreas Jäckel, Matthias Enghuber, Alexander Flierl, Petra Högl, Michael Hofmann, Jochen Kohler, Petra Loibl, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Stephan Oetzinger, Helmut Radlmeier, Franz Rieger, Andreas Schalk, Josef Schmid, Sylvia Stierstorfer, Karl Straub, Walter Taubeneder, Florian Streibl, Fabian Mehring, Eva Gottstein, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Stiftungen haben in Bayern eine lange Tradition. Stiften bedeutet Verantwortungsbewusstsein und bürgerschaftliches Engagement. Die Anzahl der Neugründungen von Stiftungen ist in den letzten Jahren allerdings rückläufig.
Die Staatsregierung wird daher aufgefordert, die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin über die Möglichkeit von Stiftungen zu informieren und sie für dieses Thema stärker und in geeigneter Weise zu sensibilisieren.
Stiftungen haben in Bayern eine reiche und lange Tradition. In Bayern gibt es über 4.000 rechtsfähige Stiftungen, daneben eine unbekannte, geschätzt jedoch noch höhere Anzahl von Treuhandstiftungen. Auch wenn seit dem Jahr 2000 ein durchschnittlicher Zuwachs von deutlich über 100 neuen Stiftungen zu verzeichnen ist, war in den letzten Jahren die Anzahl der Neugründungen rückläufig. Verstärkt werden dafür Zuwendungen in bereits bestehende gemeinnützige Stiftungen verzeichnet.
Die meisten Stiftungen (ca. 95%) verfolgen einen gemeinnützigen Zweck und leisten so einen wesentlichen Beitrag für die Gesellschaft. Stiften bedeutet in diesem Zusammenhang Verantwortungsbewusstsein: Mit dem über diesen Weg ausgedrückten bürgerschaftlichen Engagement möchten Stiftende der Gesellschaft etwas von ihrem eigenen Erfolg zurückgeben. Der überwiegende Teil fördert in diesem Zusammenhang Projekte, Initiativen und Einrichtungen in der eigenen Heimat. So fördern etwa die Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern, die Stiftung Bündnis für Kinder oder die Bayerische Stiftung Hospiz verschiedene Projekte, die weit über die gesetzlichen Leistungen in den verschiedenen Situationen hinausgehen.
Im Einzelfall können diese Projekte dazu führen, dass gesetzliche Leistungen gar nicht erst in Anspruch genommen werden und damit kommunale Haushalte und auch der Staatshaushalt entlastet wird. Ebenso leisten Stiftungen einen wichtigen Beitrag in Bereichen, die von der öffentlichen Hand nicht mehr bedient werden können.
Umgekehrt wollen viele Bürgerinnen und Bürger ihr Vermögen zu Lebzeiten oder auch von Todes wegen an eine Stiftung geben, insbesondere wenn es keine gesetzlichen Erben gibt. Den Weg der Stiftung wählen sie, weil diese eine dauerhafte und nachhaltige Förderung der gewählten gemeinnützigen Zwecke verspricht. Etwas Bleibendes zu schaffen, das über das eigene Leben hinauswirkt, treibt viele Stifter an. Zuwendungen an Stiftungen können ergänzend Steuervorteile bieten, auch wenn die gemeinnützige Stiftung in keiner Weise nur als Steuersparmodell verstanden werden darf. Insgesamt stellen Stiftungen für Bürgerinnen und Bürger eine attraktive Möglichkeit dar, sich über finanzielles Engagement gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich in ihrer Heimat zu engagieren, sodass Stiftungen auch für Bürgerinnen und Bürger attraktiv sein können.
Ziel muss es sein, die Bürgerinnen und Bürger für dieses Thema zu sensibilisieren. Mit einer öffentlichkeitswirksamen Kampagne mit und auf verschiedenen Medien könnte im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel eine bessere Wahrnehmung von Stiftungen erreicht werden. Zudem gilt es über Aufklärung Vorbehalte z.B. hinsichtlich des erforderlichen Vermögens oder der Komplexität zu beseitigen und Stiftungen als Möglichkeit und Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements für das Gemeinwohl stärker in den Fokus zu rücken.