Martin Schöffel, Petra Högl, Alexander Flierl, Eric Beißwenger, Tanja Schorer-Dremel, Volker Bauer, Barbara Becker, Martin Huber, Petra Loibl, Klaus Steiner, Martin Wagle, Florian Streibl, Fabian Mehring, Leopold Herz, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, für welche Tierwohlmaßnahmen im Rahmen der investiven Förderprogramme (Agrarinvestitionsförderprogramm AFP und Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft BaySL) eine Anhebung der Fördersätze über die bisher max. möglichen 40% förderrechtlich zulässig ist.
Dabei ist auch auf die beihilferechtliche Zulässigkeit der Anhebung einzugehen.
Der Umbau der Nutztierhaltung für mehr Tierwohl ist eine gesamtgesellschaftliche Forderung und stellt die Landwirte vor große, insbesondere finanzielle Herausforderungen.
Eine bestmögliche Unterstützung investitionswilliger Landwirte ist deshalb in einzelnen Sektoren notwendig.
Die für die kommende Förderperiode ab 2023 maßgeblichen EU-Verordnungen befinden sich derzeit in der Erarbeitung. Daher sind dazu aktuell noch keine belastbaren Aussagen möglich. Die Staatsregierung soll Bericht erstatten, sobald mehr Klarheit über die kommenden Regelungen besteht.