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Überprüfung von Bioziden

11.05.2021 - Antrag | 18/19544

Initiatoren:
Tanja Schorer-Dremel, Eric Beißwenger, Volker Bauer, Barbara Becker, Alexander Flierl, Martin Huber, Petra Loibl, Klaus Steiner, Martin Wagle, Florian Streibl, Fabian Mehring, Benno Zierer, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene im Sinne des Umwelt- und Gesundheitsschutzes dafür einzusetzen, dass das Arbeitsprogramm zur Prüfung von bioziden Altwirkstoffen zeitnah abgeschlossen wird. Das von ungeprüften bioziden Wirkstoffen potentiell ausgehende Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt ist auch mit Blick auf z. T. zur Anwendung kommende und bereits im Bereich der Pflanzenschutzmittel nicht mehr zulässige Wirkstoffe, nicht länger akzeptabel.



Das mit der Richtlinie 98/8/EG begonnene Arbeitsprogramm zur Überprüfung alter Biozidwirkstoffe läuft nunmehr seit dem Jahr 2000. Der Abschluss des Programms wurde mehrfach verschoben und soll nach derzeitigem Stand 2024 erfolgen. Mit Blick auf den Stand des Arbeitsprogramms ist dieses Datum in Frage zu ziehen.
Auch wenn bereits einige Produktarten, wie Holzschutzmittel oder Nagetierbekämpfungsmittel vollständig geprüft sind, verbleiben eine Vielzahl weiterer, allenfalls nur teilweise geprüfter Produktarten.
Ein Beispiel sind die Schutzmittel für Baumaterialien, die sich gegen das Wachstum von Algen und Flechten auf Außenfassaden richten. Durch die gut gedämmten Fassaden trocknen Außenwände langsamer, weshalb Algen und Flechten optimale Vermehrungsbedingungen vorfinden. Um diesem - vordringlich ästhetischen Problem - entgegenzuwirken, werden am Markt Farben und Putze mit entsprechenden bioziden Eigenschaften angeboten.
Studien des Umweltbundesamtes (UBA) haben ergeben, dass durch Regenabwässer erhebliche Mengen der enthaltenen bioziden Wirkstoffe aus den Fassaden von Neubauten herausgewaschen werden und in die Umwelt gelangen, darunter auch Wirkstoffe, die im Bereich der Pflanzenschutzmittel nicht mehr zulässig sind. Für einzelne der ausgewaschenen Wirkstoffe wiesen Kläranlagen zudem keine Eliminationswirkung auf, sie passierten diese nahezu ungehindert. Auch wenn die Einträge noch unterhalb der Gewässerqualitätskriterien liegen, schließt das UBA eine langfristige Gewässergefährdung nicht aus. Biozidprodukte aus dem Bereich der Schutzmittel für Baumaterialien sind dabei nur ein Beispiel für die unwägbaren Folgen eines kontinuierlichen Eintrags in die Umwelt oder für Risiken für die menschliche Gesundheit, die bei der Verwendung von ungeprüften Biozidprodukten ausgehen.


Es ist daher dringend geboten das nunmehr fast 20 Jahre laufende Arbeitsprogramm zur Überprüfung von Altwirkstoffen im Biozidbereich zeitnah abzuschließen und damit ein hohes Schutzniveau für Verbraucher und Umwelt zu gewährleisten.


 

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