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Steuerfreie Zusammenschlüsse im Finanzsektor

27.09.2021 - Antrag | 18/19713

Initiatoren:
Josef Zellmeier, Sandro Kirchner, Alexander König, Martin Bachhuber, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Harald Kühn, Beate Merk, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Ulrike Scharf, Klaus Stöttner, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Gerald Pittner, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für den Abbau steuerlicher Wettbewerbsnachteile von kleinen und mittleren Banken in Finanzverbünden gegenüber Banken, die in Konzernen organisiert sind, einzusetzen. Ziel muss es sein, Investitionen in Auslagerungen steuerlich zu erleichtern und eine versteckte Steuerbelastung mittelständischer Unternehmen im Freistaat zu vermeiden.


Die Staatsregierung wird zudem aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass bei der anstehenden Reform der europäischen Mehrwertsteuersystemrichtlinie klargestellt wird, dass der steuerfreie Zusammenschluss auch für Auslagerungen im Finanzsektor gilt.



Die Mehrwertsteuersystem-Richtlinie beinhaltet Regeln für steuerfreie Zusammenschlüsse. Damit können sich Unternehmen in Gesellschaften zusammenschließen, die umsatzsteuerbefreit Dienstleistungen für sie erbringen. Im deutschen Finanzsektor müssen Finanzinstitute für Auslagerungen beispielsweise des IT-Betriebs oder der Bargeldversorgung den vollen Umsatzsteuersatz entrichten. Eine Befreiung von der Umsatzsteuer, wie es sie in Österreich, Belgien oder Frankreich gibt, würde die Auslagerung von Dienstleistungen für Finanzinstitute attraktiver machen und deren Effizienz steigern.


Von dieser steuerlichen Hürde sind insbesondere kleine und mittlere Banken betroffen, wie beispielsweise die Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Konzernbanken können schon heute die umsatzsteuerliche Organschaft nutzen. Eine Öffnung des steuerfreien Zusammenschlusses für Auslagerungen im Finanzsektor würde diese bestehende Wettbewerbsverzerrung beseitigen.


 

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