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Gleiches Recht für alle: Genesenenstatus verlängern und flexibilisieren

31.01.2022 - Dringlichkeitsantrag | 18/19941

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Winfried Bausback, Alexander König, Tanja Schorer-Dremel, Thomas Huber, Martin Huber, Bernhard Seidenath, Josef Zellmeier, Martin Bachhuber, Barbara Becker, Alfons Brandl, Alex Dorow, Matthias Enghuber, Karl Freller, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Harald Kühn, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Franz Rieger, Berthold Rüth, Andreas Schalk, Sylvia Stierstorfer, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Georg Winter

Der Landtag stellt fest, dass das Impfen der sicherste Weg aus der Corona-Pandemie ist und bleibt. Immun gegen eine Re-Infektion ist jedoch auch, wer kürzlich von einer Corona-Erkrankung genesen ist.


Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene mit Nachdruck weiterhin dafür einzusetzen, dass die handstreichartige und willkürlich anmutende Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate zurückgenommen und der Genesenenstatus wieder für 180 Tage gültig ist. Die Bundesrepublik Deutschland muss die entsprechende Empfehlung der Europäischen Union, auf die sich die Mitgliedstaaten geeinigt haben, umgehend umsetzen. Einen deutschen Sonderweg lehnt der Landtag ab.


Zudem wiederholt der Landtag seine Forderung, dass von Seiten der Wissenschaft und der zuständigen Bundesbehörden geklärt werden muss, welche Parameter anzuwenden sind, um von einem gesicherten Immunstatus auszugehen und so eine individuellere Impfentscheidung zu ermöglichen. Diese Erkenntnislage muss sich dann auch auf geeignete Weise im Immunitäts-/ Genesenennachweis niederschlagen.


Sonderregeln für Abgeordnete lehnt der Bayerische Landtag ab.



Es ist zwar richtig, dass mit allen Mitteln versucht werden soll, die Menschen von den Vorteilen einer Corona-Schutzimpfung zu überzeugen. Die Gültigkeitsdauer für den Genesenen-Nachweis auf 90 Tage zu verkürzen, ist nicht das richtige Mittel.


Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich darauf geeinigt, dass der Genesenstatus 180 Tage gültig sein soll. So sieht es die entsprechende Empfehlung des Rates für eine koordinierte Vorgehensweise zur Erleichterung der Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie und zur Ersetzung der Empfehlung (EU) 2020/1475) vom 25. Januar 2022 vor, die sich auch auf Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation stützt. Deutschland darf hier nicht aus Reigen der Mitgliedstaaten heraustreten und einen Sonderweg beschreiten.


Mit der LT-Drs. 18/17936 hat der Landtag bereits beschlossen, dass der Umgang mit Genesenen bei den Impfungen künftig individueller gestaltet werden soll als bislang. Leider gibt es immer noch keine Parameter, die die Grundlage bilden können, um die bisher sehr generellen, holzschnittartigen Regelungen durch individuellere ersetzt.


Auch im Hinblick auf mögliche weitere Auffrischungsimpfungen sind weitere wissenschaftliche Erkenntnisse notwendig, um bei bestimmten Personengruppen mit einer reduzierten oder schnell nachlassenden Immunantwort nach einer mehrfachen COVID-19-Impfung adäquat reagieren zu können. Dies gilt insbesondere für die Gruppe relevant immungeschwächter Patientinnen und Patienten sowie für Höchstbetagte und Pflegebedürftige.

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