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Bayernweites Modellprojekt -Verfahrenslotse- in der Kinder- und Jugendhilfe

01.12.2021 - Antrag | 18/20021

Initiatoren:
Thomas Huber, Winfried Bausback, Matthias Enghuber, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Franz Rieger, Andreas Schalk, Sylvia Stierstorfer, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel und unter Einbindung der Jugendhilfepraxis bayernweit Modellprojekte zur Vorbereitung der Einführung von Verfahrenslotsen auf den Weg zu bringen.



Das Kinder- und Jugendhilferecht wurde mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz umfassend reformiert. Das Gesetz stellt verbindliche Weichen für die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe (sog. Inklusive Lösung). Für den Umsetzungsprozess ist ein Zeitraum von sieben Jahren vorgesehen, der stufenweise geschieht. Unter anderem werden Eltern ab 2024 durch einen Verfahrenslotsen unterstützt (Inkrafttreten des § 10b SGB VIII zum 01.01.2024). Das heißt, sie erhalten eine verlässliche Ansprechperson, die sie durch das gesamte Verfahren und im Kontakt mit Behörden begleitet. Der Verfahrenslotse soll die Leistungsberechtigten bei der Verwirklichung von Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig unterstützen sowie auf die Inanspruchnahme von Rechten hinwirken. Diese Leistung wird durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also durch die Jugendämter, erbracht werden.


Zur Vorbereitung der gesetzlich verpflichtenden Umsetzung scheint es zweckdienlich, Erprobungsprojekte durchzuführen und so landeweite Empfehlungen für die Umsetzung zu erarbeiten. Entscheidend ist dabei, verschiedene Strukturen und Gegebenheiten zu berücksichtigen, wie große und kleine Jugendämter oder städtische und ländliche Regionen. Dabei sollte ein landesweiter Erfahrungsaustausch sichergestellt sein.


Die inklusive Öffnung der Kinder- und Jugendhilfe ist eine enorme Aufgabe für die Verantwortlichen der öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Mit Modellprojekten und insbesondere den daraus folgenden landesweiten Empfehlungen sollen die bayerischen Jugendämter bestmöglich auf die Einsetzung der Verfahrenslotsen vorbereitet sein.


 

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