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Haushaltsplan 2022
hier: Einzelplan 04 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz)
hier: Psychotherapeutische Fachambulanzen: Pilotprojekt zur Verbesserung der Versorgung im ländlichen Raum (Kap. 04 04 Tit. 686 03)

03.02.2022 - Änderungsantrag | 18/20476

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Alexander König, Tobias Reiß, Josef Zellmeier, Petra Guttenberger, Steffen Vogel, Martin Bachhuber, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Harald Kühn, Stephan Oetzinger, Josef Schmid, Karl Straub, Walter Taubeneder, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Thorsten Glauber, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Im Entwurf für den Haushalt 2022 wird folgende Änderung vorgenommen:


Bei Kap. 04 04 Tit. 686 03 wird der Ansatz für das Jahr 2022 um 311,0 Tsd. Euro von 8.000,0 Tsd. Euro auf 8.311,0 Tsd. Euro zur Finanzierung eines Pilotprojektes zur Verbesserung der Versorgung im ländlichen Raum erhöht.


Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Die ambulante psychotherapeutische Versorgung für rückfallgefährdete Sexual- und Gewaltstraftäter soll im ländlichen Raum, wo bislang weite Anfahrtswege hinderlich sind, weiter verbessert werden, indem niedergelassene Psychotherapeuten vor Ort einbezogen werden. In einem zweijährigen Pilotprojekt sollen praktische Tätigkeit und Fortbildungsmaßnahmen für die teilnehmenden Psychotherapeuten miteinander kombiniert werden. Die bessere Erreichbarkeit von Therapeuten ohne weite Anfahrtswege dient der Rückfallprävention und damit dem Opferschutz. Außerdem wird die ausreichende Qualifikation der ambulanten Psychotherapeuten im Bereich forensisch-therapeutischer Arbeit mit Sexual- und/oder Gewaltstraftätern sichergestellt.

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