Thomas Kreuzer, , Alexander König, , Tobias Reiß, , Josef Zellmeier, , Petra Guttenberger, , Steffen Vogel, , Martin Bachhuber, , Johannes Hintersberger, , Michael Hofmann, , Gerhard Hopp, , Harald Kühn, , Stephan Oetzinger, , Josef Schmid, , Karl Straub, , Walter Taubeneder, , Ernst Weidenbusch, , Georg Winter, , Florian Streibl, , Fabian Mehring, , Bernhard Pohl, , Peter Bauer, , Manfred Eibl, , Susann Enders, , Hubert Faltermeier, , Hans Friedl, , Tobias Gotthardt, , Eva Gottstein, , Wolfgang Hauber, , Johann Häusler, , Leopold Herz, , Alexander Hold, , Nikolaus Kraus, , Rainer Ludwig, , Gerald Pittner, , Kerstin Radler, , Robert Riedl, , Gabi Schmidt, , Jutta Widmann, , Benno Zierer,
Im Entwurf für den Haushalt 2022 wird folgende Änderung vorgenommen:
Bei Kap. 04 04 Tit. 526 99 wird der Ansatz für das Jahr 2022 um 150,0 Tsd. Euro von 32.796,8 Tsd. Euro auf 32.946,8 Tsd. Euro u. a. zur Weiterentwicklung des sog. Dark Web Monitors erhöht.
Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.
Die seit dem Jahr 2020 bestehende, erfolgreiche Kooperation des Staatsministeriums der Justiz mit der niederländischen Forschungsgesellschaft TNO zur Weiterentwicklung des Dark Web Monitor soll fortgesetzt und ausgebaut werden. Beim Dark Web Monitor handelt es sich um eine Suchmaschine für das Darknet. Mit einem weiteren Partner bietet sich durch die Verzahnung der Datenbestände des Dark Web Monitor mit einem Blockchain-Analysetool die Chance, kriminelle Zahlungsströme in Form von Bitcoins und anderer Kryptowährungen besser nachzuverfolgen. Dies führt zu neuen, möglicherweise entscheidenden Ermittlungsansätzen zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Darknet. Auch bei der Bekämpfung illegaler Cybertrading-Plattformen (Schaden zwischen 2018 und 2020 bei den in Bayern geführten Verfahren bei etwa 70 Millionen Euro; die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen) könnte die standardmäßige Einbindung eines Blockchain-Analysetools zusätzliche Erkenntnismöglichkeiten bieten. Die kürzlich erfolgte Implementierung des Taproot-Updates in das Bitcoin-Protokoll, das ausdrücklich das Ziel einer weiteren Anonymisierung und somit der Erschwerung von Ermittlungen verfolgt, unterstreicht zudem die Notwendigkeit, dass sich Strafverfolgungsbehörden künftig verstärkt mit Blockchain-Analysemöglichkeiten befassen.