Antragssuche

Haushaltsplan 2022:
hier: Einzelplan 06 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat)

hier: ELSTER Vor-Ort-Registrierung in den Servicezentren der Finanzämter (Kap. 06 05 Tit. 812 99)

03.02.2022 - Änderungsantrag | 18/20480

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Alexander König, Winfried Bausback, Josef Zellmeier, Wolfgang Fackler, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Martin Bachhuber, Volker Bauer, Holger Dremel, Max Gibis, Alfred Grob, Hans Herold, Gerhard Hopp, Andreas Jäckel, Harald Kühn, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Im Entwurf für den Haushalt 2022 wird folgende Änderung vorgenommen:


Bei Kap. 06 05 Tit. 812 99 wird der Ansatz für das Jahr 2022 um 200,0 Tsd. Euro von 11.000,0 Tsd. Euro auf 11.200,0 Tsd. Euro erhöht.


Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Ab 1. Juli 2022 muss jeder Grundstückseigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben. Unter den Eigentümern werden auch ältere Menschen sein, die bisher gar keine Steuererklärung abgegeben haben oder diese auf Papier abgeben.
Ältere Menschen wollen und sollen ebenfalls an den digitalen Anwendungen teilhaben und damit zu aktiven und kompetenten Akteuren der digitalen Gesellschaft werden. Die ELSTER Registrierung kann aufgrund ihrer erforderlichen Zwei-Stufigkeit - Online Registrierung, Postalischer Registrierungsbrief, Abschluss der Registrierung - auf diesem Weg allerdings ein Hindernis sein.
Deshalb soll in jedem Finanzamt die Möglichkeit der ELSTER Vor-Ort-Registrierung geschaffen werden, damit ohne Zeitverzug ein ELSTER-Zertifikat im Finanzamt beantragt und sofort erstellt werden kann. Die Identifikation des Steuerbürgers erfolgt dabei z. B. durch Vorzeigen des Personalausweises. Das ELSTER-Zertifikat wird unmittelbar im Servicezentrum ausgestellt und dem Steuerbürger auf USB-Stick mitgegeben.
Für die technische Umsetzung wird für die Servicezentren eine Arbeitsplatzausstattung inkl. Internetanbindung zur Verfügung gestellt. Außerdem werden USB-Sticks zum Speichern der jeweiligen ELSTER-Zertifikate beschafft.

Zurück zur Übersicht