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Haushaltsplan 2022:
hier: Einzelplan 14 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege)

hier: Modellprojekt für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche in geschützter Unterbringung
(Kap. 14 05 Tit. 892 62)

03.02.2022 - Änderungsantrag | 18/20501

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Alexander König, Tanja Schorer-Dremel, Josef Zellmeier, Bernhard Seidenath, Harald Kühn, Martin Bachhuber, Barbara Becker, Alfons Brandl, Karl Freller, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Andreas Jäckel, Andreas Lorenz, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Im Entwurf für den Haushalt 2022 wird folgende Änderung vorgenommen:


Bei Kap. 14 05 Tit. 892 62 wird der Ansatz für das Jahr 2022 um 120,0 Tsd. Euro von 0,0 Tsd. Euro auf 120,0 Tsd. Euro erhöht.


Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



In der Klinik für Kinder und Jugendpsychiatrie am Josefinum in Augsburg werden seit vielen Jahren Kinder und Jugendliche behandelt, die im Rahmen ihrer Behandlung teils über mehrere Wochen und Monate in geschützten Stationen untergebracht werden. Zunehmend wird hierbei die Architektur, einschließlich der vorhandenen Außenanlagen als heilender Faktor in der Behandlung von schwer kranken Kindern und Jugendlichen einbezogen. Um der besonderen baulichen Situation der Klinik Josefinum und der urbanen Lage Rechnung zu tragen, ist als Außenbereich das Modellprojekt -Dachterrasse- vorgesehen, für deren Umsetzung besondere Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um den erheblichen Schutzbedarf der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Diese einmalige Außenanlage bietet in der Folge einen deutlichen therapeutischen Mehrwert und berücksichtigt gleichzeitig den besonderen Bedarf der Patientinnen und Patienten. Die hier veranschlagten Mittel sollen auch eine Evaluierung ermöglichen.

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