Thomas Kreuzer, Alexander König, Josef Zellmeier, Sandro Kirchner, Hans Herold, Martin Bachhuber, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Harald Kühn, Beate Merk, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Ulrike Scharf, Klaus Stöttner, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Im Entwurf für den Haushalt 2022 wird folgende Änderung vorgenommen:
Bei Kap. 07 05 Tit. 683 77 (Zuschüsse für laufende Zwecke für Maßnahmen zur Energiewende) wird der Ansatz für das Jahr 2022 um 500,0 Tsd. Euro von 700,0 Tsd. Euro auf 1.200,0 Tsd. Euro erhöht.
Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.
Der Bereich der Gebäudebeheizung befindet sich in einem gravierenden Umstellungsprozess. Im Rahmen der Energiewende ist eine zunehmende Umstellung herkömmlicher Verbrennungskessel hin z.B. zu Wärmepumpen zu erwarten. Gleichzeitig kommt es darauf an, die Gebäude energetisch zu sanieren, die Hausbesitzer unabhängig von Eigeninteressen kompetent, unabhängig und technologieoffen zu beraten und auf die Möglichkeiten der Nutzung von erneuerbaren Energien z.B. über Erdwärmepumpen und PV-Anlagen hinzuweisen.
Die geplante Weiterbildung, insbesondere von Kaminkehrern mit Vorqualifikation, zu qualifizierten Energieberatern mit dena-Zulassung dient der Verbesserung des überlasteten Energieberatungsangebots in Bayern und trägt somit zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Reduktion der Emissionen im Bereich der Raumwärme und Warmwasserbereitung von Wohngebäuden bei. Sie fokussiert sich insbesondere auf die Zielgruppen, die aufgrund ihrer hoheitlichen Aufgaben einen leichten Zugang zu den von der Energiewende besonders betroffenen Bevölkerungsgruppen haben und die gleichzeitig vor besonderen Transformationsaufgaben stehen.
Die Förderung wird zielspezifisch mit Blick auf die künftigen Herausforderungen der Energiewende im Gebäudebereich und gleichzeitig im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten und Vorgaben erfolgen.