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Aktionsplan zur Halbierung des chemisch-synthetischen Pflanzenschutzes in Bayern bis 2028

10.02.2022 - Dringlichkeitsantrag | 18/20648

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Winfried Bausback, Alexander König, Tobias Reiß, Tanja Schorer-Dremel, Martin Schöffel, Eric Beißwenger, Volker Bauer, Barbara Becker, Alfons Brandl, Wolfgang Fackler, Alexander Flierl, Petra Högl, Martin Huber, Petra Loibl, Thorsten Schwab, Klaus Steiner, Martin Wagle, Florian Streibl, Fabian Mehring, Leopold Herz, Benno Zierer, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann

Der Landtag bekennt sich zu dem Ziel der Halbierung des chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteleinsatzes und unterstützt die Bemühungen der Staatsregierung hierzu.


Gleichzeitig stellt der Landtag fest, dass Pflanzenschutzmittel im notwendigen Umfang auch weiterhin erforderlich sind, um auch bei Kalamitäten und auftretenden Pflanzenkrankheiten hochwertige Nahrungsmittel zu erzeugen.


 


Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag über die Umsetzung und den Sachstand des im Betreff genannten Aktionsplans zu berichten.


 


Dabei ist insbesondere darauf einzugehen,



  • welche Maßnahmen bisher ergriffen wurden, um den chemisch-synthetischenPflanzenschutzmitteleinsatz sowohl im Bereich der Erwerbslandwirtschaft, im kommunalen Bereich als auch im Haus- und Kleingartenbereich zu reduzieren. Hierbei ist auch auf die zahlreichen Aus- und Fortbildungsangebote der Landwirtschaftsverwaltung einzugehen.

  • was die Staatsregierung unternommen hat, um der Vorbildfunktion auf den staatlichen Landwirtschaftsflächen und Staatsgütern gerecht zu werden.

  • welche Forschungsvorhaben sowie Modellprojekte aktuell durchgeführt werden und welche Ergebnisse hierzu mittlerweile vorliegen.


 


 


 


Die Staatsregierung wird zudem gebeten zu prüfen, inwieweit verschiedene Datenquellen zur Beschreibung der Ausgangsbasis des Pflanzenschutzmitteleinsatzes herangezogen werden können.


 


Dies betrifft insbesondere:



  • Daten der Marktforschung

  • Daten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zum Absatz an Pflanzenschutzmitteln in Deutschland

  • Die PAPA -Erhebungen des Julius Kühn-Institutes zur Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 über Statistiken zu Pestiziden (Pflanzenschutzmittel-Statistikverordnung) sowie

  • weitere Quellen und Informationen des Pflanzenschutzdienstes.


 


Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, in folgenden Bereichen im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel weitere Maßnahmen zu ergreifen, um das obengenannte Ziel zu erreichen:



  • Forschungsvorhaben und technische Innovationen zur punktuellen Pflanzenschutzmittelapplikation prüfen und voranbringen.

  • Neue Möglichkeiten durch Eco schemes und Agrarumweltmaßnahmen in Bayern auszuloten und zusammen mit der bäuerlichen Praxis umzusetzen.

  • Ausnahmegenehmigungen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz z.B. im Bereich von Friedhöfen, Parkanlagen, Spielplätzen und Infrastruktureinrichtungen so weit als möglich zu reduzieren.


 



Umweltgerechtes Handeln ist eine gemeinschaftliche Aufgabe, die alle gesellschaftlichen Gruppierungen betrifft. Die Staatsregierung unternimmt in den Bereichen Bildung, Beratung, Förderung und Vermarktung, große Anstrengungen, um den ökologischen Landbau in Bayern weiter auszubauen. Doch nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch Kommunen und Haus- und Kleingartenbesitzer können und müssen vielfältige Maßnahmen ergreifen, um das Ziel, den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln zu halbieren und gleichzeitig Biodiversität und Artenvielfalt zu erhalten, auch zu erreichen .Der Aktionsplan ist als Maßnahmenpaket zu verstehen, das auf allen Ebenen ansetzt, um die Zielsetzung zu erreichen.


 

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