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zum Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 (Haushaltsgesetz 2019/2020 - HG 2019/2020)
(Drs. 18/346) Epl 03

20.03.2019 - Änderungsantrag | 18/1235

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Alexander König, Tobias Reiß, Josef Zellmeier, Manfred Ländner, Steffen Vogel, Martin Bachhuber, Norbert Dünkel, Holger Dremel, Matthias Enghuber, Max Gibis, Alfred Grob, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Gerhard Hopp, Harald Kühn, Otto Lederer, Peter Tomaschko, Ernst Weidenbusch, Georg Winter

Im Entwurf des Doppelhaushalts 2019/2020 werden folgende Änderungen vorgenommen:



  1. Bei Kap. 03 02 (Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 03) werden bei dem Leertitel 461 01 (Verstärkung der Personalausgaben des Epl. 03) in 2019 241,0 Tsd. Euro veranschlagt.

  2. Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Um Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung von Handwerksmeistern und Handwerksmeisterinnen zielgerichtet gegensteuern zu können und die Attraktivität der Beschäftigung im öffentlichen Dienst für diese Beschäftigten im Wettbewerb mit privaten Arbeitgebern zu stärken, wird die Meisterzulage ab 1. Juli 2019 deutlich angehoben.

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