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Haushaltsplan 2022:
hier: Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales)

hier: Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit einer Hörbehinderung
(Kap. 10 05 TG 78-79)

03.02.2022 - Änderungsantrag | 18/21067

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Alexander König, Winfried Bausback, Josef Zellmeier, Thomas Huber, Gerhard Hopp, Martin Bachhuber, Matthias Enghuber, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Harald Kühn, Franz Rieger, Andreas Schalk, Sylvia Stierstorfer, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Im Entwurf für den Haushalt 2022 wird folgende Änderung vorgenommen:


Bei Kap. 10 05 Tit. 684 78 wird der Ansatz um 200,0 Tsd. Euro von 14.383,8 Tsd. Euro auf 14.583,8 Tsd. Euro erhöht.


Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Um die in den Frühförderstellen bereits geleistete gute Unterstützung im Kontakt mit Familien, die von einer Hörbehinderung betroffen sind (Hörbehinderte Eltern und/oder hörbehindertes Kind), weiter zu verbessern, sollte ein Fort- und Weiterbildungsangebot für die Mitarbeitenden in den allgemeinen und bei Bedarf auch in den auf den Bereich Hören spezialisierten Frühförderstellen bereitgestellt werden, das zur weiteren Sensibilisierung für die besonderen Belange dieser Kinder und ihrer Familien beiträgt. Hierbei ist der spezielle Bedarf an besonderen Kommunikationsformen wie z.B. Deutsche Gebärdensprache (DGS), unterstützende Gebärden, unterstützte Kommunikation und weitere Kommunikationshilfen einzubeziehen.


 


Daneben ist die Beratungssituation pflegebedürftiger Menschen mit Hörbehinderung weiter zu optimieren. Um zielgerichtete Maßnahmen zugunsten der Betroffenen zu unterstützen, sind die Betroffenenverbände einzubinden.

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