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Haushaltsplan 2022:
hier: Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales)

hier: Kindergarten Schneppenbach
(Kap. 10 07 neuer Tit. 883 05)

03.02.2022 - Änderungsantrag | 18/21072

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Alexander König, Winfried Bausback, Josef Zellmeier, Thomas Huber, Gerhard Hopp, Martin Bachhuber, Matthias Enghuber, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Harald Kühn, Franz Rieger, Andreas Schalk, Sylvia Stierstorfer, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Im Entwurf für den Haushalt 2022 wird folgende Änderung vorgenommen:


Bei Kap. 10 07 wird ein neuer Tit. 883 05 -Zuweisung an den Markt Schöllkrippen- mit einem Ansatz von 418,0 Tsd. Euro aufgenommen.


Zudem wird folgender Haushaltsvermerk ausgebracht:


-Die veranschlagten Mittel in Höhe von 418,0 Tsd. Euro sind zweckgebunden für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung im Ortsteil Schneppenbach einzusetzen.-


Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Der Markt Schöllkrippen hat Förderleistungen aus dem Investitionsprogramm -Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020- sowie nach Art. 10 FAG für die Erweiterung einer Kindertageseinrichtung im Ortsteil Schneppenbach beantragt. Aufgrund eines Büroversehens wurde die für die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erforderliche Maßnahmen-Vereinbarung nicht an die Zuwendungsbehörde gesandt. Mit den Bauarbeiten wurde begonnen. Eine Förderung wurde daher gemäß VV Nr. 1.3 zu Art. 44 BayHO wegen Verstoßes gegen den vorzeitigen Maßnahmebeginn abgelehnt. Nach Prüfung der beteiligten Fachressorts bietet die Sach- und Rechtslage keinen Beurteilungs- und Ermessensspielraum für eine nachträgliche Förderung des Bauvorhabens.


Gleichwohl erscheint aus folgenden Gründen eine Ausnahmeregelung möglich:


 Der sozialpolitische Ausschuss des Bayerischen Landtags hat anlässlich einer Petition des Markts Schöllkrippen in gleicher Angelegenheit einstimmig beschlossen, die Petition der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen (§ 80 Nr. 3 BayLTGeschO).



  • Die Maßnahme war von der Förderbehörde bereits abschließend geprüft. Sämtliche sonstigen Fördervoraussetzungen waren erfüllt. Eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn hätte nach Eingang der erforderlichen Unterlagen unverzüglich erteilt werden können.

  • Der Markt Schöllkrippen hat im Zusammenhang mit dem Förderverfahren nicht vorsätzlich gehandelt.

  • Die Erweiterung der Kindertageseinrichtung und die damit verbundene Schaffung von Betreuungsplätzen ist im Sinne der Familie und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf enorm wichtig. Aus familienpolitischer Sicht sind solche Vorhaben daher zu unterstützen.

  • Der Markt Schöllkrippen ist dringend auf die Fördermittel in Höhe von 418,0 Tsd. Euro angewiesen.


Dem Markt Schöllkrippen soll daher eine Zuweisung in Höhe von 418,0 Tsd. Euro für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung im Ortsteil Schneppenbach gewährt werden.

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