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Haushaltsplan 2022:
hier: Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales)

hier: Beratungsstrukturen für LSBTIQ-Personen in Bayern
(Kap. 10 07 TG 75)

03.02.2022 - Änderungsantrag | 18/21074

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Alexander König, Winfried Bausback, Josef Zellmeier, Thomas Huber, Gerhard Hopp, Martin Bachhuber, Matthias Enghuber, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Harald Kühn, Franz Rieger, Andreas Schalk, Sylvia Stierstorfer, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Im Entwurf für den Haushalt 2022 wird folgende Änderung vorgenommen:


Bei Kap. 10 07 Tit. 540 75 wird der Ansatz um 70,0 Tsd. Euro von 0,0 Tsd. Euro auf 70,0 Tsd. Euro erhöht.


Bei Kap. 10 07 Tit. 686 75 wird der Ansatz um 130,0 Tsd. Euro von 500,0 Tsd. Euro auf 630,0 Tsd. Euro erhöht.


Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Bayern ist vielfältig und lebt ein gutes Miteinander. Dazu gehört auch die Unterstützung für lesbische, schwule, bisexuelle, transgender, intersexuelle und queere Menschen (LSBTIQ). Für LSBTIQ-Personen gibt es bayernweit - vor allem in den Ballungsräumen - Beratungsangebote, durch die eine bunte Trägerlandschaft sichergestellt wird. Eine flächendeckende Beratung ist jedoch noch nicht sichergestellt. Insbesondere im ländlichen Raum besteht ein Bedarf an vor Ort erreichbaren Anlaufstellen. Deshalb startete 2021 die bedarfsgerechte Stärkung von Regelstrukturen sowie die modellhafte Schaffung von projektbezogenen, überregionalen, auch online verfügbaren Angeboten.


 


Der Bedarf an Beratungsstellen kann langfristig nur durch eine Aufstockung der Mittel gedeckt werden. Vor allem der nachhaltige Aufbau von Beratungsstellen im ländlichen Raum macht eine höhere finanzielle Ausstattung erforderlich. Nur bei einer Aufstockung der Haushaltsmittel kann es gelingen, sowohl den derzeit bereits geförderten Beratungsstellen eine Anschlussförderung zu bewilligen, als auch die für den weiteren Ausbau erforderlichen Projekte zusätzlich zu fördern. Um dies perspektivisch bedarfsgerecht zu erreichen, ist eine kontinuierliche Prozessbegleitung nötig.


 


Ergänzend zum Ausbau der Beratungsstrukturen wird die am StMAS angesiedelte Leitstelle für die Gleichstellung gebeten, eine bayernweite Fachtagung zum Austausch, zur Fokussierung und zur weiteren Prioritätensetzung im Bereich LSBTIQ zu organisieren. Die Weiterentwicklung zu einem bedarfsgerechten Angebot erfordert in jedem Fall eine gezielte Kommunikation zwischen Betroffenen, deren Umfeld und Fachkräften. Eine entsprechende Veranstaltung dient auch dem Zweck, weitere Zielgruppen zu identifizieren, z.B. auch im Bereich Seniorinnen und Senioren.

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