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Haushaltsplan 2022:
hier: Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales)

hier: Bayernweites Modellprojekt -Verfahrenslotse- in der Kinder- und Jugendhilfe
(Kap. 10 07 Tit. 684 74)

03.02.2022 - Änderungsantrag | 18/72834

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Alexander König, Winfried Bausback, Josef Zellmeier, Thomas Huber, Gerhard Hopp, Martin Bachhuber, Matthias Enghuber, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Harald Kühn, Franz Rieger, Andreas Schalk, Sylvia Stierstorfer, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Im Entwurf für den Haushalt 2022 wird folgende Änderung vorgenommen:


Bei Kap. 10 07 Tit. 684 74 wird der Ansatz um 1.000,0 Tsd. Euro von 7.754,6 Tsd. Euro auf 8.754,6 Tsd. Euro erhöht.


Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Das Kinder- und Jugendhilferecht wurde mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz umfassend reformiert. Das Gesetz stellt verbindliche Weichen für die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe (sog. Inklusive Lösung). Für den Umsetzungsprozess ist ein Zeitraum von sieben Jahren vorgesehen, der stufenweise geschieht. Unter anderem werden Eltern ab 2024 durch einen Verfahrenslotsen unterstützt (Inkrafttreten des § 10b SGB VIII zum 01.01.2024). Das heißt, sie erhalten eine verlässliche Ansprechperson, die sie durch das gesamte Verfahren und im Kontakt mit Behörden begleitet. Der Verfahrenslotse soll die Leistungsberechtigten bei der Verwirklichung von Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig unterstützen sowie auf die Inanspruchnahme von Rechten hinwirken. Diese Leistung wird durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also durch die Jugendämter, erbracht werden.


 


Zur Vorbereitung der gesetzlich verpflichtenden Umsetzung scheint es zweckdienlich, Erprobungsprojekte durchzuführen und so landesweite Empfehlungen für die Umsetzung zu erarbeiten. Entscheidend ist dabei, verschiedene Strukturen und Gegebenheiten zu berücksichtigen, wie große und kleine Jugendämter oder städtische und ländliche Regionen. Dabei sollte ein landesweiter Erfahrungsaustausch sichergestellt sein.


 


Die inklusive Öffnung der Kinder- und Jugendhilfe ist eine enorme Aufgabe für die Verantwortlichen der öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Mit diesen Modellprojekten und insbesondere den daraus folgenden landesweiten Empfehlungen sollen die bayerischen Jugendämter bestmöglich auf die Einsetzung der Verfahrenslotsen vorbereitet sein.

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