Thomas Kreuzer, Alexander König, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Josef Zellmeier, Thomas Huber, Ute Eiling-Hütig, Gerhard Hopp, Beate Merk, Martin Bachhuber, Ulrike Scharf, Ilse Aigner, Barbara Becker, Gudrun Brendel-Fischer, Matthias Enghuber, Petra Guttenberger, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Harald Kühn, Petra Loibl, Barbara Regitz, Franz Rieger, Andreas Schalk, Angelika Schorer, Sylvia Stierstorfer, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Im Entwurf für den Haushalt 2022 werden folgende Änderungen vorgenommen:
Bei Kap. 10 07 Tit. 526 59 wird der Ansatz um 150,0 Tsd. Euro von 0,0 Tsd. Euro auf 150,0 Tsd. Euro erhöht.
Bei Kap. 10 07 Tit. 684 59 wird der Ansatz um 150,0 Tsd. Euro von 1.920,0 Tsd. Euro auf 2.070 Tsd. Euro erhöht.
Bei Kap. 10 07 Tit. 684 82 wird der Ansatz um 350,0 Tsd. Euro von 12.811,1 Tsd. Euro auf 13.161,1 Tsd. Euro erhöht.
Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.
Zur Entlastung des Frauenhilfesystems hat das StMAS im Rahmen der Umsetzung des Gesamtkonzepts Gewaltprävention u.a. modellhafte Förderprogramme für sog. Second-Stage Projekte und für Fachstellen für Täterarbeit initiiert. Es ist geplant, die beiden modellhaften Förderprogramme in Regelförderungen zu überführen. Außerdem fördert das StMAS die Personalkosten der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen (Notrufe) und Interventionsstellen über eine Richtlinie. Um Informationen über die Effektivität und Wirksamkeit der finanziellen Ausgestaltung zu erhalten, sollen die Förderprogramme wissenschaftlich überprüft und hierfür zusätzliche Mittel bei Kap. 10 07 TG 59 bereitgestellt werden. Dies sollte in enger Abstimmung mit der Praxis erfolgen, um das Ineinandergreifen der Hilfeangebote vor Ort in den Blick zu nehmen und den realen Bedarf zu eruieren. Dies soll die weitere bedarfsgerechte Ausgestaltung des 3-Stufen-Plan begleiten.
Daneben besteht aber vor allem im Bereich des Frauenunterstützungssystems nach wie vor flächendeckend ein finanzieller Bedarf zur Abfederung der Mehraufwendungen, die bei den Frauenhäusern und Fachberatungsstellen (Notrufen) durch die Corona-Pandemie entstehen. Zusätzliche Mittel bei Kap. 10 07 TG 82 sollen gewährleisten, dass das Angebot in den Frauenhäusern und Fachberatungsstellen (Notrufen) auch im Jahr 2022 aufrechterhalten werden kann.
Pandemiebedingt steigen aktuell die Zahlen im Bereich der Zwangsprostitution. Hier drängt die fachliche Praxis vor allem zu verstärkter Aufklärung gegen die Loverboy-Methode. Um diesen Aspekt könnte das Gesamtkonzept zur Gewaltprävention sinnvoll ergänzt und hierfür zusätzliche Mittel bei Kap. 10 07 TG 59 bereitgestellt werden.