Thomas Kreuzer, Alexander König, Tanja Schorer-Dremel, Josef Zellmeier, Martin Schöffel, Eric Beißwenger, Martin Bachhuber, Volker Bauer, Barbara Becker, Alfons Brandl, Wolfgang Fackler, Alexander Flierl, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Martin Huber, Petra Högl, Harald Kühn, Petra Loibl, Helmut Radlmeier, Thorsten Schwab, Klaus Steiner, Steffen Vogel, Martin Wagle, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Leopold Herz, Alexander Hold, Johann Häusler, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Im Entwurf für den Haushalt 2022 werden folgende Änderungen vorgenommen:
In Kap 08 03 Tit. 533 87 wird der Ansatz für das Jahr 2022 um 400,0 Tsd. Euro von 0,0 Tsd. Euro auf 400,0 Tsd. Euro erhöht.
Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.
Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung einer Region und der Sicherung der Daseinsvorsorge beschäftigen sich sowohl die Bevölkerung als auch die kommunalen Verwaltungen insbesondere mit den Themenfeldern Energiewende, Umweltschutz, Digitalisierung und regionale Wertschöpfung Kommunale Gebietskörperschaften, insbesondere im ländlichen Raum, stehen mit der gesellschaftlich geforderten und notwendigen Digitalisierung sowie Dekarbonisierung vor großen Herausforderungen. Größere Städte, die ein eigenes Stadtwerk besitzen, können in diesen Bereichen auf einen vertrauensvollen Ansprechpartner zurückgreifen, Aufgabengebiete dorthin auslagern und zudem den kommunalen Haushalt mit Erträgen etwa aus der Energieversorgung unterstützen. Das Konzept virtueller Gemeindewerke (vGW) soll die Vorteile eines Stadtwerks auch für kleinere und ländliche Gemeinden ermöglichen, indem sich Kommunen interkommunal zu einem gemeinsamen Kommunalunternehmen zusammenschließen.
Wie ein Stadtwerk befindet es sich in den Händen der Allgemeinheit und soll die Entwicklung einer Region nachhaltig sowie im Sinne des Gemeinwohls fördern.Ein vGW bietet zahlreiche Vorteile: Neben der Entlastung der kommunalen Verwaltungen im Rahmen kommunalhoheitlicher Aufgaben ergeben sich Einsparungspotentiale durch Bündelung von Aufträgen. Neue Einnahmequellen können erschlossen werden und die Themenfelder Digitalisierung und Energiewende können gemeinsam bearbeitet werden.
Energie- und Datenhoheit bleiben in Bürgerhand. Die Bürgerinnen und Bürger können direkt mitbestimmen und ihre Region nachhaltig entwickeln.