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Haushaltsplan 2022:
hier: Ausstattung der Führungsgruppen Katastrophenschutz und Örtlichen Einsatzleitungen mit Satellitenkommunikationsmitteln
(Kap. 03 24 Tit. 812 05)

08.02.2022 - Änderungsantrag | 18/21045

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Alexander König, Tobias Reiß, Josef Zellmeier, Manfred Ländner, Steffen Vogel, Martin Bachhuber, Holger Dremel, Norbert Dünkel, Matthias Enghuber, Max Gibis, Alfred Grob, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Harald Kühn, Andreas Lorenz, Peter Tomaschko, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Im Entwurf für den Haushaltsplan 2022 wird folgende Änderung vorgenommen:


Bei Kap. 03 24 Tit. 812 05 wird der Ansatz einmalig um 1.000,0 Tsd. Euro von 9.960,9 Tsd. Euro auf 10.960,9 Tsd. Euro erhöht.


Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06



Durch den fortschreitenden Klimawandel ist mit dem häufigeren Eintritt von extremen Wetterbedingungen zu rechnen. Im Hinblick auf Einsatzszenarien wie das Starkregenereignis 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ist es von großer Bedeutung, dass der Katastrophenschutz im Fall des Zusammenbruchs der Telekommunikationsinfrastruktur über Notfallkommunikationsmittel verfügt.


Die Starkregenereignisse im Jahr 2021 haben gezeigt, dass großflächige Zerstörungen der Infrastruktur zum Ausfall der Festnetz-, Mobilfunkversorgung und ggf. auch zum Ausfall der Digitalfunkversorgung führen können. Die Nutzung von Satellitenkommunikationsmitteln bietet sich in solchen Fällen an.


Auch bei größeren Stromausfällen muss damit gerechnet werden, dass die Telekommunikationsinfrastruktur nicht mehr genutzt werden kann.


Aus diesem Grund sollen die 104 Führungsgruppen Katastrophenschutz und die Örtlichen Einsatzleitungen, um auch im Falle des Zusammenbruchs der Infrastruktur ohne größeren Zeitverzug die erforderliche Hilfe organisieren zu können, mit Satellitenkommunikationsmitteln ausgestattet werden.


 

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