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Für einen vernünftigen Weg aus der Corona-Pandemie: Öffnen soweit wie möglich, aber zugleich notwendige Maßnahmen mit der Feststellung der Epidemischen Notlage in Bayern aufrechterhalten

15.02.2022 - Dringlichkeitsantrag | 18/21085

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Ilse Aigner, Tobias Reiß, Winfried Bausback, Alexander König, Tanja Schorer-Dremel, Bernhard Seidenath, Martin Bachhuber, Volker Bauer, Jürgen Baumgärtner, Barbara Becker, Eric Beißwenger, Markus Blume, Alfons Brandl, Robert Brannekämper, Gudrun Brendel-Fischer, Alex Dorow, Holger Dremel, Norbert Dünkel, Ute Eiling-Hütig, Matthias Enghuber, Wolfgang Fackler, Alexander Flierl, Karl Freller, Max Gibis, Alfred Grob, Petra Guttenberger, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Petra Högl, Gerhard Hopp, Thomas Huber, Martin Huber, Melanie Huml, Andreas Jäckel, Sandro Kirchner, Jochen Kohler, Harald Kühn, Manfred Ländner, Petra Loibl, Andreas Lorenz, Beate Merk, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Stephan Oetzinger, Franz Josef Pschierer, Helmut Radlmeier, Barbara Regitz, Franz Rieger, Berthold Rüth, Andreas Schalk, Ulrike Scharf, Josef Schmid, Martin Schöffel, Angelika Schorer, Thorsten Schwab, Harald Schwartz, Ludwig Spaenle, Klaus Steiner, Sylvia Stierstorfer, Klaus Stöttner, Karl Straub, Walter Taubeneder, Peter Tomaschko, Steffen Vogel, Martin Wagle, Gerhard Waschler, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Josef Zellmeier, Florian Streibl, Fabian Mehring, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer


  1. Der Landtag stellt fest, dass die Corona-Pandemie mit der Omikron-Variante in eine neue Phase getreten ist: Die Rückmeldungen aus Wissenschaft und ärztlicher Praxis zeigen, dass die Omikron-Variante des Coronavirus zwar hochinfektiös ist, jedoch in der weit überwiegenden Zahl der Fälle nicht zu schweren Verläufen führt. Das macht Hoffnung.

    Dieser Umstand spiegelt sich auch in der Situation in den Kliniken wieder: Auch wenn auf den Normalstationen der Kliniken die Zahl der Corona-Patienten zuletzt wieder angestiegen ist, hat sich trotz hoher Infektionszahlen in Deutschland und auch in Bayern die Situation - anders als etwa im vergangenen Herbst mit der Delta-Variante - in den Intensivstationen der bayerischen Kliniken nicht verschärft.


  2. Der Landtag stimmt mit der Staatsregierung überein, dass diese neue Phase der Corona-Pandemie auch angesichts des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eine angepasste Handlungsweise ermöglicht: Bisher war es zum Schutze der Menschen in Bayern richtig und wichtig, mit Umsicht und Vorsicht und konsequenten Maßnahmen dem Pandemie-Geschehen entgegenzutreten. Auch die Entwicklung der Situation durch die Omikron-Variante war genau zu beobachten. Die aktuellen Erkenntnisse machen jetzt schrittweise weitere Öffnungen und Lockerungen möglich.

  3. Der Landtag unterstützt daher die von der Staatsregierung am 15. Februar 2022 beschlossenen Öffnungsschritte, insbesondere



  • die Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene;

  • die Herabstufung der Zugangsvoraussetzungen etwa für Hochschulen, für die außerschulische Bildung oder für Bibliotheken von 2G auf 3G;

  • die weitere Erleichterung für den Handel durch die Aufhebung der Kapazitätsbegrenzung in den Geschäften;

  • die Herabstufung der Zugangsvoraussetzungen etwa für Kultur, Sport, Kinos und Freizeiteinrichtungen von 2G plus auf 2G;

  • die Aufhebung der sog. Hotspot-Regelung;

  • die Anhebung der Zuschauerobergrenze beispielsweise bei Kultur- und Sportveranstaltungen auf 25.000 Personen.


Dem Landtag ist dabei jedoch wichtig, dass der Freistaat Bayern auch diesen Weg der Öffnungen und Lockerungen weiter mit Vernunft und Augenmaß geht. Trotz der Omikron-Variante ist es bisher gelungen, die Infektionszahlen nicht wie in anderen Ländern explodieren zu lassen - mit allen Folgen etwa für die Personalsituation und damit für die Funktionsfähigkeit in Kliniken, Senioren- und Pflegeheimen oder anderen Einrichtungen der kritischen Infrastruktur. Jetzt gilt es, in Bayern die Maßnahmen soweit wie möglich zu lockern, ohne aber gleich jegliche Vorsicht fahren zu lassen. Der Landtag unterstützt dieses Vorgehen der Staatsregierung.


Der Landtag richtet dabei wie die Staatsregierung weiterhin ein besonderes Augenmerk auf die Kinder und jungen Menschen in Bayern. Bayern hat die Lockerungen der Maßnahmen auch bei den jungen Menschen begonnen, etwa mit den Erleichterungen für die Jugendarbeit. Sie profitieren schon bisher vielfach vom einfacheren Zugang etwa zu Sportangeboten, den das konsequente Testregime an Schulen und Kindertageseinrichtungen möglich macht, jetzt etwa von der Aufhebung der Kontaktbeschränkungen und der generelle Erleichterung des Zugangs für Schülerinnen und Schüler zu 2G- und 3G-Einrichtungen. Dies ist dem Landtag wichtig, denn gerade Kinder und junge Menschen benötigen die Freiheiten für ihre sozialen Kontakte und ihre gesunde Entwicklung.


4. Damit die weiterhin notwendigen Schutzmaßnahmen umgesetzt werden können, stellt der Landtag fest, dass für das Gebiet des Freistaates die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), die der Landtag erstmals in seiner 97. Sitzung am 23. November 2021 mit Wirkung vom 24. November 2021 (vgl. LT-Drs.18/19077) festgestellt hat, fortbesteht und daher § 28a Abs. 1 bis 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für den Freistaat weiter anwendbar ist. Die Feststellung der weiteren Anwendbarkeit endet mit Ablauf des 19. März 2022. Die Feststellung ist im Auftrag der Landtagspräsidentin im Bayerischen Ministerialblatt durch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bekannt zu machen.


5. Der Landtag verbindet mit der Omikron-Variante die Hoffnung, dass diese weltweit den Weg aus der Pandemie und für die Menschen in die vollständige Normalität eröffnet. Der Landtag dankt allen, die hierzu ihren Teil beigetragen haben:



  • den Pflegerinnen und Pflegern in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, den Medizinischen Fachangestellten in den Arztpraxen sowie den Ärztinnen und Ärzten,

  • allen, die sich haben impfen und boostern lassen - und allen, die sich nun in den nächsten Tagen noch gegen Corona impfen lassen



  • durch die Entwicklung von Therapeutika.


Der Landtag begrüßt in diesem Zusammenhang, dass es - um auch für künftige Pandemien gut gerüstet zu sein - durch den Staatshaushalt 2022 gelingen wird, dass der Freistaat die Nationale Allianz für Pandemietherapeutika als eine gemeinsame Initiative des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung (HZI) und des Deutschen Zentrums für Infektionsforschung (DZIF) unterstützt.



Gemäß der am 24. November 2021 in Kraft getretenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes (BGBl. 2021 Teil 1 S.4906) können die Länderparlamente nach § 28a Abs. 8 IfSG die Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 IfSG feststellen, soweit und solange die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) im jeweiligen Land besteht. Einen entsprechenden Beschluss hat der Landtag erstmals in seiner 97. Sitzung am 23. November 2021 mit Wirkung vom 24. November 2021 gefasst (vgl. LT-Drs.18/19077). Die Feststellung wurde im Bayerischen Ministerialblatt bekannt gemacht (BayMBl. 2021 Nr. 826 vom 24. November 2021). Gemäß § 28a Abs. 8 Satz 3 Halbsatz 1 IfSG gilt diese Feststellung als aufgehoben, sofern der Landtag nicht spätestens drei Monate nach der Feststellung die weitere Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 IfSG für das Land feststellt.


Hiervon macht der Landtag Gebrauch. Die weitere Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 IfSG wird festgestellt, da für den Freistaat die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) fortbesteht:


Die Corona-Pandemie mit ihrem erheblichen Gesundheitsgefährdungspotenzial für die Bevölkerung hält zu Beginn des Jahres 2022 europa-, deutschland- und bayernweit an. Derzeit zeigt sich im Freistaat ein hohes, die vorangegangenen Wellen den Infektionszahlen nach übersteigendes Infektionsgeschehen. Am 14. Februar 2022 lag die 7-Tage-Inzidenz der Meldefälle im Freistaat Bayern bei 1.783. Insgesamt verzeichneten am 14. Februar 2022 90 von 96 Landkreisen und kreisfreien Städte in Bayern eine 7-Tage-Inzidenz der Meldefälle von über 1000.


Die Zahl der mit stationär zu versorgenden COVID-19-Patienten belegten Betten beträgt derzeit 3.528 Fälle (14.02.2022; Quelle: IVENA) an. 377 COVID-19-Fälle werden intensivmedizinisch behandelt (14.02.2022; Quelle: DIVI Intensivregister).


Daher stellt der Landtag die weitere Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 IfSG fest, um der Staatsregierung weiterhin alle Befugnisse zu geben, um lageangepasst die nötigen Maßnahmen zur Infektionsbekämpfung zu ergreifen. Die weitere Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 IfSG endet im Hinblick auf § 28a Abs. 10 IfSG mit Ablauf des 19. März 2022. Diese Feststellung soll durch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege im Auftrag der Landtagspräsidentin im Bayerischen Ministerialblatt bekannt gemacht werden. Die Feststellung gilt als aufgehoben, wenn der Landtag nicht spätestens drei Monate nach der Feststellung der weiteren Anwendbarkeit des § 28a Abs.1 bis 6 IfSG für den Freistaat dessen weitere Anwendbarkeit erneut feststellt. Der Landtag hat jederzeit das Recht, die Feststellung bereits vor Ablauf der drei Monate aufzuheben, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht mehr gegeben sind.


 

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