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Ausweisung zusätzlicher Messstellen für die Binnendifferenzierung in Roten Gebieten

19.11.2021 - Antrag | 18/21192

Initiatoren:
Martin Schöffel, Eric Beißwenger, Tanja Schorer-Dremel, Volker Bauer, Barbara Becker, Alfons Brandl, Wolfgang Fackler, Alexander Flierl, Petra Högl, Martin Huber, Petra Loibl, Thorsten Schwab, Klaus Steiner, Martin Wagle, Florian Streibl, Fabian Mehring, Benno Zierer, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu berichten, wie die Verfahren zur Ausweisung zusätzlicher Messstellen vorangekommen sind.
Es soll zum Einen darüber berichtet werden, wie der angekündigte Ausbau des Ausweisungsmessnetzes voran kommt, um die in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA) für eine reguläre Ausweisung geforderte Messstellendichte zu erreichen.


Zum Andern soll über den Sachstand der Ausweisung zusätzlicher Stützmessstellen berichtet werden. Diese sind Voraussetzung für eine bessere Regionalisierung innerhalb von Grundwasserkörpern. Dabei ist vertieft auf die Situation in den 22 Grundwasserkörpern einzugehen, die bisher nicht regionalisiert werden konnten.


 



Der Bayerische Landtag hat mit Beschluss vom 12.11.2019 die genauere Abgrenzung der roten Gebiete bzw. die Ausweitung des Messstellennetzes in Bayern gefordert.


Bayern verfügt nach den Vorgaben der AVV GeA über kein ausreichend dichtes Netz an Ausweisungsmessstellen. Diese -Verdichtung- der Messstellen muss nach den Vorgaben der AVV GeA noch vor der nächsten regulären Ausweisung der roten Gebiete im Jahr 2024 erfolgen. Bis dahin enden die Übergangsvorschriften. Deshalb muss die Zahl der Ausweisungsmessstellen von ca. 600  auf über 1500 erhöht werden.


In 22 der 74 im Ausweisungsverfahren zu betrachtenden Grundwasserkörper konnte keine Ermittlung unbelasteter Teilgebiete erfolgen, weil dort die notwendige Dichte an Stützmessstellen noch nicht vorlag. Sowohl Verbände der Landwirtschaft als auch der Wasserwirtschaft forderten, ein Meldesystem für zusätzliche Stützmessstellen zu etablieren, um künftig belastete und unbelastete Teile von Grundwasserkörpern detaillierter ausweisen zu können. Dieses Meldesystem startete das StMUV wie versprochen noch im ersten Quartal 2021.  Das StMUV hatte angekündigt, dass eine entsprechende Rückmeldung der fachlich begründeten Entscheidung an die Eigentümer der Messetelle bis zum 31.10.2021 vorgesehen sei.


 


 

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