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Bundes-Sonderförderprogramm Sirenen verlängern!

31.01.2022 - Antrag | 18/21193

Initiatoren:
Manfred Ländner, Josef Zellmeier, Wolfgang Fackler, Winfried Bausback, Alexander König, Tobias Reiß, Martin Bachhuber, Volker Bauer, Holger Dremel, Norbert Dünkel, Matthias Enghuber, Max Gibis, Alfred Grob, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Andreas Jäckel, Harald Kühn, Tanja Schorer-Dremel, Peter Tomaschko, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Robert Riedl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Leopold Herz, Alexander Hold, Johann Häusler, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass das Bundes-Sonderförderprogramm zur Verbesserung der Warninfrastruktur (Sonderförderprogramm Sirenen) über den 31.12.2022 hinaus verlängert wird und die Fördergelder entsprechend angehoben bzw. verstetigt werden. Hierüber ist dem Landtag schriftlich zu berichten.


 



Der Bund hat als Konsequenz auf die katastrophalen Hochwasserereignisse im Sommer 2021 und die unzureichenden Warnmöglichkeiten der Bevölkerung ein Sonderförderprogramm für Katastrophenwarnsysteme aufgelegt.


Gefördert werden die Errichtung neuer elektronischer Sirenen auf Dächern und freistehenden Masten oder die Anbringung eines digitalen Steuergerätes für die Digitalisierung an bestehenden elektronischen Sirenen. Damit die Kommunen die jeweilige Fördersumme abrufen können, müssen die Sirenen bis 31.12.2022 betriebsbereit sein.


Angesichts der Vorschriften des Vergaberechts und coronabedingten Lieferschwierigkeiten, sowie der fehlenden Verfügbarkeit von Fachfirmen ist dieser Zeitplan nicht zu halten.


Die Staatsregierung soll daher auf Bundesebene auf eine Verlängerung des Sonderförderprogramms über den 31.12.2022 hinaus sowie um eine Erhöhung der zur Verfügung gestellten Fördermittel hinwirken.

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