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Haushaltsplan 2022:
hier: Einzelplan 03 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration)

hier: Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus in strukturschwachen Regionen
(Kap. 03 03 Tit. 893 91)

11.02.2022 - Änderungsantrag | 18/21182

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Alexander König, Tobias Reiß, Josef Zellmeier, Manfred Ländner, Michael Hofmann, Martin Bachhuber, Holger Dremel, Norbert Dünkel, Matthias Enghuber, Max Gibis, Alfred Grob, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Gerhard Hopp, Harald Kühn, Andreas Lorenz, Berthold Rüth, Peter Tomaschko, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Im Entwurf des Haushaltsplans 2022 wird folgende Änderung vorgenommen:


In Kap. 03 03 Tit. 893 91 mit der Zweckbestimmung -Zuschüsse an Sonstige für Investitionen im Breiten- und Nachwuchsleistungssport- wird die Verpflichtungsermächtigung von 16.666,5 Tsd. Euro um 10.000,0 Tsd. Euro auf 26.666,5 Tsd. Euro erhöht.



Im Koalitionsvertrag der Staatsregierung für die Legislaturperiode 2018 bis 2023 wurde im Bereich -Sport ist die größte Bürgerbewegung in Bayern" (vgl. Seite 9) vereinbart, Vereine in weniger strukturstarken Regionen beim Bau von Sportstätten besonders fördern zu wollen. Dazu sollen jährlich zusätzlich 10 Millionen Euro bereitgestellt werden. Im Ergebnis soll damit bis zum Jahr 2023 ein Fördervolumen von insgesamt 50 Millionen Euro für diesen Zweck zur Verfügung stehen.


Das Förderprogramm wurde von den Sport- und Schützenvereinen bisher hervorragend angenommen. Zum Ende des Jahres 2021 liegen den Bewilligungsstellen bereits Förderanträge mit einem Antragsvolumen von über 50 Millionen Euro vor.


Die Vielzahl positiver Wirkungen, die die sportliche Betätigung auf unsere Gesellschaft hat, wurde durch die andauernde pandemische Lage deutlich vor Augen geführt. Neben den gesundheitlichen und sozialen Gesichtspunkten sind insbesondere auch die für Kinder und Jugendliche besonders wichtigen entwicklungsbezogenen Aspekte zu nennen. Wesentliche Grundlage für die Sportausübung ist insbesondere die Bereitstellung entsprechender Sportstätten durch die Sport- und Schützenvereine in Bayern.


Die Sport- und Schützenvereine in strukturschwächeren Regionen bedürfen hierzu einer zusätzlichen staatlichen Unterstützung. Durch die erweiterte Unterstützung des Freistaats Bayern konnten viele Vereine größere Maßnahmen umsetzen, was ihnen sonst nicht möglich gewesen wäre.


Damit Sport- und Schützenvereine in weniger strukturstarken Regionen beim Bau und Erhalt von Sportstätten weiterhin besonders unterstützt werden können, muss das nach dem Koalitionsvertrag bislang für das Sonderförderprogramm vorgesehene Fördervolumen in Höhe von 50 Millionen Euro um zusätzliche Mittel erhöht werden. Damit das Programm bis zum Ende der Legislaturperiode fortgeführt werden kann, ist aus heutiger Sicht ein Fördervolumen in Höhe von insgesamt mindestens 70 Millionen Euro erforderlich.


Daher soll zunächst im Jahr 2022 die bereits bei Titel 893 91 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung von 16.666,5 Tsd. Euro auf 26.666,5 Tsd. Euro erhöht werden. Im Haushaltsplan 2023 ist dann eine weitere zusätzliche Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe vorzusehen.

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