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Landwirtschaft und Wasserstoff gemeinsam denken

11.11.2021 - Antrag | 18/21372

Initiatoren:
Martin Huber, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Martin Schöffel, Eric Beißwenger, Sandro Kirchner, Alexander König, Tanja Schorer-Dremel, Volker Bauer, Barbara Becker, Alfons Brandl, Wolfgang Fackler, Alexander Flierl, Petra Högl, Petra Loibl, Beate Merk, Walter Nussel, Ulrike Scharf, Thorsten Schwab, Klaus Steiner, Klaus Stöttner, Martin Wagle, Florian Streibl, Fabian Mehring, Manfred Eibl, Leopold Herz, Nikolaus Kraus, Peter Bauer, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Alexander Hold, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, inwieweit großflächige Photovoltaikanlagen, bei denen die EEG-Förderung ausläuft, für den Betrieb dezentraler Elektrolyseanlagen zur Produktion von klimaneutralem Wasserstoff verwendet werden können, und sich
gegenüber der Bundesregierung für den Abbau unangemessener regulatorischer Hemmnisse für entsprechende Konzepte einzusetzen.



Klimafreundlicher Wasserstoff ist ein zentraler Baustein der erfolgreichen Energiewende Bayerns. Mit dem Forschungsschwerpunkt Wasserstoff, der Gründung des H2.B und einer bayerischen Wasserstoffstrategie eröffnet Bayern innovativen Technologien -Made in Bavaria- weltweit neue Märkte. Bayern begleitete bereits entscheidende Fortschritte in der Forschung und Entwicklung von Elektrolyseanlagen. Bei der Förderung von Technologien zur Erzeugung und Speicherung, zum Transport und zur Nutzung von Wasserstoff wird sich der Freistaat Bayern im Rahmen seiner strategischen Ausrichtung weiter gezielt in eine breite Praxis lenken müssen. Es gilt nun, Wasserstoff-Elektrolysetechnologie alltagstauglich in der Breite anwendbar zu machen.


Insbesondere landwirtschaftliche Betriebe haben bereits vor zwei Jahrzenten der dezentralen Energiewende in Bayern durch die Installation großflächiger PV-Anlagen zu einem Schub verholfen. Für Photovoltaikanlagen, die bis Ende 2000 in Betrieb genommen wurden, gilt aktuell entsprechend der Novellierung des EEG für Anlagen bis zu 100 Kilowatt eine Anschlussförderung, befristet bis zunächst Ende 2027. Anschließend sind die Netzbetreiber nicht mehr verpflichtet, weiterhin Strom aus der Anlage kaufmännisch abzunehmen. Alternativ können die Anlagenbesitzer auf Eigenverbrauch umstellen. Nachdem die durchschnittliche Nutzungs- und Lebensdauer von Photovoltaik-Anlagen bei 20 bis 40 Jahren liegt, ist davon auszugehen, dass die Mehrzahl der PV-Anlagen den Förderzeitraum überdauern werden.


Es ist nun zu prüfen, inwiefern diese beiden Herausforderungen der Energiewende innovativ zusammengebracht und die kombinierte Nutzung ermöglicht werden kann, damit einerseits großflächige PV-Anlagen rentierlich gehalten werden und andererseits die grüne Wasserstoffproduktion als Zukunft der Energieversorgung in Bayern ausgebaut wird.


 

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