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Ausbildungsverhältnisse von jungen Menschen mit Migrationsbiografie

02.12.2021 - Antrag | 18/21373

Initiatoren:
Gudrun Brendel-Fischer, Thomas Huber, Gerhard Waschler, Sandro Kirchner, Winfried Bausback, Alexander König, Norbert Dünkel, Ute Eiling-Hütig, Matthias Enghuber, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Beate Merk, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Barbara Regitz, Franz Rieger, Berthold Rüth, Andreas Schalk, Ulrike Scharf, Ludwig Spaenle, Sylvia Stierstorfer, Klaus Stöttner, Peter Tomaschko, Florian Streibl, Fabian Mehring, Alexander Hold, Robert Riedl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird aufgefordert zu berichten,



  • wie viele junge Ausländerinnen und Ausländer derzeit im Besitz einer Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) nach der sog. -3+2-Regelung- sind und wie sich deren Altersstruktur darstellt;

  • durch welche Angebote Auszubildende mit Migrationsgeschichte oder Asylhintergrund unterstützt werden, um insbesondere die theoretischen Prüfungsteile der Ausbildung zu bestehen.



Immer mehr junge Menschen aus einem anderen Herkunftsland streben in Bayern eine duale Ausbildung an. Freie Ausbildungsplätze gibt es genug. Sprachhandicaps gefährden oftmals den Ausbildungserfolg.


Die 2016 geschaffene Möglichkeit für vorrangig unbegleitete minderjährige Geflüchtete bietet jungen Zugewanderten eine gute Qualifizierung und unterstützt gleichzeitig die Nachwuchsgewinnung für unser Handwerk und unsere Industrie, da den jungen Leuten nach den erfolgreich und straffrei durchlaufenen fünf Jahren eine Bleibeperspektive in Deutschland ermöglicht werden kann.

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