Martin Huber, Eric Beißwenger, Petra Guttenberger, Winfried Bausback, Alexander König, Tobias Reiß, Tanja Schorer-Dremel, Volker Bauer, Barbara Becker, Alex Dorow, Alexander Flierl, Gerhard Hopp, Petra Loibl, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Stephan Oetzinger, Franz Josef Pschierer, Franz Rieger, Josef Schmid, Klaus Steiner, Karl Straub, Klaus Stöttner, Walter Taubeneder, Martin Wagle, Florian Streibl, Fabian Mehring, Tobias Gotthardt, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Kerstin Radler, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, sich weiterhin auf Bundesebene und bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, die Verwendung der Gelder aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und die konkreten Maßnahmen und Projekte zu benennen, die dadurch finanziert werden sollen.
Als Herzstück von NextGenerationEU soll die Aufbau- und Resilienzfazilität der EU den Mitgliedsländern helfen, stärker aus der Krise zu kommen. Die Fazilität ist ein befristetes Aufbauinstrument, mit dem die EU-Kommission finanzielle Mittel mobilisieren und die Mitgliedstaaten bei Reformen und Investitionen unterstützen soll. Zu diesem Zweck werden über die Fazilität 723,8 Mrd. EUR bereitgestellt, 385,8 Mrd. EUR an Darlehen und 338 Mrd. EUR an nicht-rückzahlbaren Finanzhilfen. Ziel ist es, Klimaneutralität und digitalen Wandel zu fördern. Gleichzeitig sollen Arbeitsplätze geschaffen und das Wachstum angekurbelt werden.
Deutschland steht nach vorläufiger Schätzung ein Topf von 25,6 Milliarden Euro (nur Zuschüsse, Darlehen nicht in Anspruch genommen) zu, wobei die Bundesregierung nach dem von ihr im April 2021 beschlossenen Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) Mittel im Volumen von knapp 28 Mrd. Euro veranschlagt. Davon sollen mindestens 42% für Klimaschutz-Aufgaben und mindestens 52% für den digitalen Wandel aufgewendet werden. 3,3 Mrd. EUR für die Dekarbonisierung der Wirtschaft, insbesondere der Industrie. 1,5 Mrd. EUR sollen investiert werden, um der deutschen Wirtschaft den Sprung zu erneuerbarem Wasserstoff auf allen Stufen der Wertschöpfungskette (einschließlich Produktion, Infrastruktur und Nutzung) zu erleichtern. 5,4 Mrd. EUR um den Verkehrssektor durch die Unterstützung von Elektroautos, sauberen Bussen und der Schiene umweltfreundlicher zu gestalten. 2,5 Mrd. EUR sollen für ein Renovierungsprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz von Wohngebäuden ausgegeben werden.
Außerdem:
- Investitionen in die europaweite InitiativeIPCEI Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien in Höhe von 1,5 Mrd. EUR;
- Investitionen in eine europaweite Initiative für Cloud-Infrastrukturen und -Dienste der nächsten Generation in Höhe von 750 Mio. EUR;
- Digitale Bereitstellung von 115 Verwaltungsleistungen des Bundes und 100 föderalen Leistungen bis 2022 im Einklang mit dem Online-Zugangsgesetz (3 Mrd. EUR);
- Modernisierung von Registern, um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Bürger zu verringern (275 Mio. EUR);
- Schaffung einer nationalen Online-Bildungsplattform (630 Mio. EUR).
Diese Pläne sind größtenteils sehr allgemein und da die Umsetzung bis 2026 vorgegeben ist, sollten inzwischen konkretere Pläne bestehen. Bisher sind das Bundesfinanzministerium und auch die neue Bundesregierung sehr intransparent mit den Details zur Umsetzung des DARP umgegangen. So wurden Medienberichten zufolge Journalisten der Zugang zu Dokumenten aus der Zeit der Verhandlungen zwischen Bundesfinanzministerium und EU-Kommission verwehrt und allgemein wurden demnach bisher wenige Unterlagen zum Thema des EU-Aufbaufonds von der Bundesregierung herausgegeben. Da nach Angaben der Bundesregierung auch Länder und Kommunen von diesem Aufbaufonds profitieren sollen, kann es nur im Interesse des Freistaats sein, genauere Informationen zur geplanten Verwendung einzufordern.
Die Länder haben bereits wiederholt ihre mangelnde Einbindung bei der Erstellung des DARP durch den Bund kritisiert (vgl. etwa Beschluss des Bundesrats vom 5. März 2021, BR-Drucksache 106/21 [Beschluss], sowie Beschlüsse der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder i. R. ihrer Konferenz am 18. März 2021 und ihrer Jahreskonferenz vom 20.-22. Oktober 2021).