Thomas Kreuzer, Tobias Reiß, Winfried Bausback, Alexander König, Tanja Schorer-Dremel, Manfred Ländner, Holger Dremel, Norbert Dünkel, Matthias Enghuber, Max Gibis, Alfred Grob, Andreas Lorenz, Peter Tomaschko, Florian Streibl, Fabian Mehring, Wolfgang Hauber, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert, zunächst im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport über das Prüfergebnis des unabhängigen Prüfinstituts, das die Einhaltung der hohen Sicherheitsstandards der Software und des Quellcodes überprüfen wird, mündlich zu berichten.
Weiterhin wird die Staatsregierung aufgefordert, bis dahin unter Berücksichtigung der Stellungnahme des bayerischen Datenschutzbeauftragten dazu zu prüfen, ob im Falle der Einführung dieser Software eine eigene Rechtsgrundlage erforderlich ist und über das Ergebnis der Prüfung im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport mündlich zu berichten.
Terrorismus und Organisierte Kriminalität stellen für die Bevölkerung eine große Gefahr dar. Die Täter agieren meist im Verborgenen und versuchen sich mit allen Mitteln der Verfolgung durch die Sicherheitsbehörden zu entziehen. Während der Schaden bei Terrorismus für die Bevölkerung unmittelbar zu sehen und zu spüren ist, entstehen im Bereich der Organisierten Kriminalität Schäden in Milliardenhöhe, die in vielen Fällen aufgrund ihrer Komplexität und dem konspirativen Vorgehen der Täter kaum wahrnehmbar sind. In der Öffentlichkeit wird Organisierte Kriminalität meistens nur wahrgenommen, wenn sichtbare Gewalt im öffentlichen Raum stattfindet. Die Aufdeckung der kriminellen Beziehungsgeflechte ist hierbei daher von großer Bedeutung. Gleiches gilt für die Aufklärung von schweren Kriminalitätsformen, wie z.B. dem sexuellen Missbrauch von Kindern, bei welchem in der Summe jeder Informationsbruchteil dazu beitragen kann, unermessliches Leid für die Wehrlosesten unserer Gesellschaft zu unterbinden. Dazu müssen wir die Polizei bestmöglich befähigen und folglich auch mit den erforderlichen Einsatzmitteln ausstatten.
Mit Pressemitteilung vom 07.03.2022 gab das Bayerische Landeskriminalamt das Ergebnis der Ausschreibung für ein neues 'Verfahrensübergreifendes Recherche- und Analysesystem' im Projekt VeRA bekannt. Den Zuschlag erhielt das Unternehmen Palantir Technologies GmbH. Die Ausschreibung wurde im Rahmen des bundesweiten Projekts Polizei 20/20 durchgeführt und ein Rahmenvertrag geschlossen, der allen Polizeien der Länder und des Bundes einen Abruf und Einsatz der Software erlaubt.
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration teilte ebenfalls per Pressemitteilung am 07.03.2022 mit, dass Staatsminister Joachim Herrmann die Entscheidung begrüße. -Da höchstmögliche Datensicherheit und bestmöglicher Datenschutz sehr wichtig sind, kündigte der Innenminister vor der Einführung eine vollständige Überprüfung der Software und des Quellcodes durch ein unabhängiges deutsches Forschungsinstitut wie beispielsweise der Fraunhofer-Gesellschaft an.- Andernfalls könne das Bayerische Landeskriminalamt vom Vertrag zurücktreten. Der Bayerische Landtag ist über das Ergebnis dieser Prüfung im Rahmen eines Berichts zu informieren.
Da Datenschutz und die Wahrung der Grundrechte äußerst wichtig sind, ist die Prüfung des Erfordernisses einer Rechtgrundlage und die anschließende Information des Bayerischen Landtags erforderlich.