Thomas Kreuzer, Tobias Reiß, Winfried Bausback, Alexander König, Tanja Schorer-Dremel, Petra Guttenberger, Josef Zellmeier, Martin Bachhuber, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Harald Kühn, Stephan Oetzinger, Josef Schmid, Karl Straub, Walter Taubeneder, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Georg Winter
Der Bayerische Landtag trauert um die Opfer, die der schreckliche Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine bereits gefordert hat und ist im Gedenken bei den Familien, die ihre Angehörigen verloren haben. Der Bayerische Landtag begrüßt die schnelle Aktivierung der sog. -Richtlinie zum vorübergehenden Schutz- der Europäischen Union und den Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes.
Der Landtag steht zu der humanitären Verantwortung in dieser Krisensituation. Dennoch bekräftigt der Landtag, dass es auch hier eine Balance zwischen Humanität und rechtsstaatlicher Ordnung braucht.
Die Staatsregierung wird daher aufgefordert, sich auf Bundesebene einzusetzen für
- eine vollständige und lückenlose Registrierung aller zu uns kommenden Kriegsflüchtlinge,
- eine konsequente Umsetzung des § 24 AufenthG, die eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme verhindert,
- die Aufnahme von Gesprächen und Verhandlungen mit den Herkunftsländern von Drittstaatsangehörigen, die sich zu Kriegsbeginn gar nicht in der Ukraine aufgehalten haben, über deren Rückkehr,
- die uneingeschränkte Solidarität mit den unmittelbaren westlichen und südlichen Anrainerstaaten der Ukraine, die derzeit die Hauptlast der Versorgung der Kriegsflüchtlinge tragen,
- eine gerechte Verteilung der Kriegsflüchtlinge innerhalb Europas,
- eine gerechte und verbindliche Verteilung der Kriegsflüchtlinge in Deutschland auf die Bundesländer nach Maßgabe des Königsteiner Schlüssels und
- eine vollumfängliche Übernahme der bei den Ländern und Kommunen infolge der Unterbringung, Versorgung und allgemeinen Unterstützung der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine anfallenden Kosten.
Die UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR spricht von der -am schnellsten wachsenden Flüchtlingskrise seit dem Zweiten Weltkrieg- und rechnet mit bis zu vier Millionen Flüchtlingen aus der Ukraine. Der Bayerische Landtag begrüßt die schnelle Aktivierung der sog. -Richtlinie zum vorübergehenden Schutz- der Europäischen Union und den Durchführungsbeschluss vom 04.03.2022. Dieses schnelle und einheitliche Vorgehen aller EU-Mitgliedstaaten sendet ein starkes Signal der Solidarität mit der Ukraine und den vielen Menschen aus der Ukraine, die vor diesem schrecklichen Angriffskrieg auf der Flucht sind. Damit können wir ukrainische Kriegsflüchtlinge ohne Asylverfahren schnell und unbürokratisch befristet in der gesamten EU aufnehmen.
Nach Artikel 7 der Richtlinie 2001/55/EG können die Mitgliedstaaten diesen Beschluss auch auf andere Personen, insbesondere Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer anwenden, die sich rechtmäßig in der Ukraine aufhielten und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können. Die Bundesregierung hat die Anwendung des § 24 AufenthG ohne Rücksprache mit den Ländern auf diese Personengruppe ausgeweitet, obwohl die Länder und Kommunen die Lasten der Aufnahme und Verteilung von Kriegsflüchtlingen zu tragen haben. Es steht zu befürchten, dass die großzügige Aufnahmebereitschaft und Solidarität der Menschen in ganz Europa, in Deutschland sowie in Bayern auch von Drittstaatsangehörigen ausgenutzt wird, die sich zu Kriegsbeginn überhaupt nicht in der Ukraine aufgehalten haben. Daher sind die Voraussetzungen für die Anwendung des § 24 AufenthG genau zu prüfen und festzustellen, ob Kriegsflüchtlinge aus Drittstaaten sich tatsächlich rechtmäßig bei Kriegsbeginn in der Ukraine aufgehalten haben, um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme zu verhindern. Dazu gehört auch, dass die Bundesregierung mit den betroffenen Herkunftsländern in Verhandlungen über die Rückkehr ihrer Staatsbürger eintritt.
Zudem ist auf die gerechte und verbindliche Verteilung der Kriegsflüchtlinge innerhalb von Europa und innerhalb Deutschlands zu achten. Es handelt sich hier um eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, bei der alle Mitgliedstaaten und alle Bundesländer auch ihren Beitrag leisten müssen. Die besondere Leistung der Staaten an der EU-Außengrenze (Polen, Slowakei, Ungarn, Rumänien) sowie der Republik Moldau ist dabei besonders zu würdigen und zu unterstützen.