Alexander König,
Ich frage die Staatsregierung:
- Wie viele Vorranggebiete für Windenergie mit jeweils welcher Fläche in Hektar sind in den einzelnen Regionalplänen Bayerns ausgewiesen-
- Wie viele Vorbehaltsgebete für Windenergie mit jeweils welcher Fläche in Hektar sind in den einzelnen Regionalplänen ausgewiesen-
- Welche prozentualen Anteile der Gesamtflächen der einzelnen Planungsregionen sind als Vorrangflächen für Windenergie, als Vorbehaltsgebiete für Windenergie und als Ausschlussgebiete für Windenergie ausgewiesen-
- Wann erfolgten in den einzelnen Regionalplänen die jeweils letzten Festlegungen von Vorranggebieten, Vorbehaltsgebieten und Ausschlussgebieten für Windenergie-
- Welche konkreten, nachweisbaren Schritte hat die Bayerische Staatsregierung seitdem jeweils wann unternommen, um in den einzelnen Planungsverbände auf die Ausweisung weiterer Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete für Wind hinzuwirken und festgelegte Ausschlussgebiete für Windenergie zu reduzieren-
- Wie beurteilt die Staatsregierung die Tatsache, dass es Planungsregionen gibt, welche überhaupt keine Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergie ausgewiesen haben und wann hat die Staatsregierung bei diesen Planungsverbänden nachweislich darauf gedrungen, diese Verweigerungshaltung gegenüber dem gesetzlichen und gesellschaftlichen Auftrag Flächen für Windenergieanlagen bereitzustellen, aufzugeben und konstruktiv planerisch tätig zu werden-
- Teilt die Staatsregierung die in einzelnen Regionalplänen zum Ausdruck kommende Auffassung einzelner Planungsregionen, dass die Landschaft, der Fremdenverkehr und von Windrädern freizuhaltende Sichtachsen die flächige Ausweisung von Ausschlussgebieten für Windenergie rechtfertigen-
- Sind alle Landschaften Bayerns gleichermaßen schützenswert, ist der Fremdenverkehr in allen Planungsregionen gleich wichtig und welche Folgerungen ergeben sich hieraus für die Begründung von Vorrang-, Vorbehalts- und Ausschlussgebieten für Windenergie in den einzelnen Planungsregionen-