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Haushaltsplan 2019/2020:
hier: Einzelplan 16 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales)

hier: -Förderprogramm zur Kinomodernisierung- (Kap. 16 05 Tit. 892 01)

15.03.2019 - Änderungsantrag | 18/1249

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Alexander König, Josef Zellmeier, Sandro Kirchner, Marcel Huber, Gerhard Hopp, Martin Bachhuber, Alex Dorow, Norbert Dünkel, Ute Eiling-Hütig, Petra Guttenberger, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Klaus Holetschek, Andreas Jäckel, Harald Kühn, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Barbara Regitz, Berthold Rüth, Ulrike Scharf, Angelika Schorer, Klaus Stöttner, Walter Taubeneder, Peter Tomaschko, Steffen Vogel, Martin Wagle, Ernst Weidenbusch, Georg Winter

Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2019/2020 wird folgende Änderung vorgenommen:


Bei Kap. 16 05 Tit. 892 01 wird der Ansatz für das Jahr 2019 um 250,0 Tsd. Euro von 1.723,5 Tsd. Euro auf 1.973,5 Tsd. Euro erhöht und für das Jahr 2020 um 250,0 Tsd. Euro von 1.723,5 Tsd. Euro auf 1.973,5 Tsd. Euro erhöht.


Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Bayern ist stolz darauf, mit 170 Kinostandorten und 284 Spielstätten das Flächenland mit der größten Kinodichte in Deutschland zu sein. Bayern hat zudem die meisten Programmkinos in Deutschland: insgesamt 144 - auch in Orten mit weniger als 20.000 Einwohnern. Das sind gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land.


Aufgrund des Erfolgs von Plattformen wie Netflix, Amazon Prime etc. kämpfen die Kinos in Stadt und Land jedoch darum, ihre Zuschauer nicht zu verlieren. Um erneut an Attraktivität zu gewinnen, müssen sie dringend investieren: sowohl in Komfort, Service und Technik als auch in neue innovative Angebote (z.B. VR Kino, Ticket Apps). Daher braucht die Branche der Kinobetreiber dringend Unterstützung.


Geplant ist, die zusätzlichen Mittel im bayerischen Förderprogramm (seit 2019: Verdopplung der Höchstsummen für die Modernisierung auf bis zu 100.000 -, für Neuerrichtungen bis zu 250.000 -; bei einer Förderquote bis zu 30%) zur Verfügung zu stellen und eine Verknüpfung zur geplanten Bundesförderung zu schaffen: In Kombination beider Förderprogramme erhalten die Kinobetreiber dann ausreichende Fördersummen und -quoten, die Investitionen bei eigener Beteiligung wirtschaftlich rentabel und damit möglich machen.


Daher wird für den Haushaltsplan 2019/2020 eine vorübergehende Erhöhung des Mittelansatzes vorgeschlagen. Die zusätzlichen Mittel werden insbesondere in der Fläche eine positive Wirkung haben. Kino muss in ganz Bayern ein Erlebnisort bleiben.

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