Thomas Kreuzer, Tobias Reiß, Winfried Bausback, Alexander König, Tanja Schorer-Dremel, Kerstin Schreyer, Josef Zellmeier, Martin Bachhuber, Barbara Becker, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Harald Kühn, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Franz Josef Pschierer, Andreas Schalk, Klaus Stöttner, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Georg Winter
Der Bayerische Landtag begrüßt, dass sich die Staatsregierung für die kleine und mittelständische Brauwirtschaft in Bayern erfolgreich einsetzt. Ein wichtiger Erfolg ist, dass für Biermischgetränke bis Ende 2030 eine im Regelfall günstigere Berechnungsmethode der Biersteuer beibehalten wird. Damit werden erfolgreich unionsrechtliche Spielräume ausgenutzt.
Der Bayerische Landtag fordert die Staatsregierung auf, sich weiterhin auf Bundesebene für eine dauerhafte Wiederherstellung der ermäßigten Biersteuersätze für kleine und mittelständische unabhängige Brauereien und eine auf Dauer ermäßigte Umsatzsteuer in Gastronomiebetrieben, die auch für Getränke gilt, einzusetzen.
Das Brauwesen ist ein Ausdruck bayerischer Kultur und Heimat. Deswegen setzt sich die Staatsregierung immer wieder erfolgreich für faire Bedingungen ein, die auch kleine und mittelständische unabhängige Brauereien im Wettbewerb bestehen lassen.
Hinsichtlich der Besteuerung von Biermischgetränken konnte in diesem Sinne auf Bundesebene erfolgreich durchgesetzt werden, dass die bisherige Besteuerungspraxis bis Ende 2030 beibehalten wird. Erst danach muss entsprechend des Unionsrechts auf eine im Regelfall ungünstigere Besteuerung umgestellt werden.
Doch braucht die von der Corona-Pandemie schwer getroffene kleine und mittelständische Brauwirtschaft weitere Unterstützung. Seit jeher ist es der Staatsregierung ein Anliegen, die Biersteuererhöhung für kleine und mittelständische Brauereien aus dem Jahr 2004 wieder rückgängig zu machen. Der Bund hatte zuletzt für die Jahre 2021 und 2022 eine befristete Absenkung der Steuersätze beschlossen. Diese gilt es zu verstetigen.
Nun zeigt der vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Referentenentwurf für das Achte Verbrauchsteueränderungsgesetz, dass keine Verlängerung der Maßnahme oder dauerhafte Absenkung der Steuersätze der Biersteuermengenstaffel von Bundesseite geplant ist. Diese mittelstandsfeindliche Maßnahme der Bundesregierung überrascht umso mehr, nachdem noch im Jahr 2017 sowohl SPD als auch GRÜNE im Bayerischen Landtag genau diese Absenkung der Steuersätze gefordert hatten (Drs. 17/13533).
Der Finanzausschuss des Bundesrates hat sich vergangene Woche aufgrund des unermüdlichen Einsatzes Bayerns für eine dauerhaft niedrigere Biersteuer für kleine und mittelständische Brauereien ausgesprochen.
Daneben unterliegen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme von Getränken, seit dem 1. Juli 2020 befristet bis zum 31. Dezember 2022 dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Bayern hatte sich bereits in der Vergangenheit für eine dauerhafte Absenkung und für das Einbeziehen von Getränken stark gemacht. Nicht nur angesichts der Belastungen und Folgen der Corona-Pandemie ist es erforderlich, die Umsatzsteuer dauerhaft zu senken. Sondern auch die Inflation, die insbesondere Lebensmittel betrifft, kann so im Bereich der Gastronomie gebremst werden.