Antragssuche

Kommunen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder nicht im Stich lassen

29.03.2022 - Antrag | 18/22880

Initiatoren:
Thomas Huber, Gerhard Waschler, Winfried Bausback, Gudrun Brendel-Fischer, Norbert Dünkel, Ute Eiling-Hütig, Matthias Enghuber, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Barbara Regitz, Franz Rieger, Berthold Rüth, Andreas Schalk, Ludwig Spaenle, Sylvia Stierstorfer, Peter Tomaschko, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Leopold Herz, Alexander Hold, Johann Häusler, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Kommunen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder weiterhin zu unterstützen. Dazu soll sie sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass



  • auch Angebote, die unter Schulaufsicht stehen, anspruchserfüllend sind,

  • zeitnah eine Bund-Länder-Vereinbarung zur Verteilung der Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter geschlossen wird,

  • die Unterstützung des Bundes bei den Betriebskosten bereits ab 2026 in ausreichendem Maß erfolgt.



Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter wird ein bedarfsunabhängiger Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mindestens 8 Stunden eingeführt. Dieser gilt für jedes Kind ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der fünften Klassenstufe. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen. Der Anspruch wird dann schrittweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet werden, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Schulkindern der ersten bis vierten Klassenstufe mindestens acht Stunden täglich Förderung in einer Tageseinrichtung zusteht.


Was etwa Mittagsbetreuungsangebote und insgesamt Angebote angeht, die unter Schulaufsicht stehen, ist der Wortlaut des Gesetzes und auch die Begründung unklar. Es ist zwingend erforderlich, dass auch solche Angebote den Rechtsanspruch erfüllen können.


Aus den Finanzhilfen des Bundes in Höhe von 3,5 Mrd. Euro stehen dem Freistaat Bayern (nach den 116,7 Mio. Euro Beschleunigungsmitteln) noch rund 428 Millionen Euro sog. Basismittel zu. Solange allerdings die erforderliche Bund-Länder-Vereinbarung nicht abgeschlossen ist, können die Mittel nicht verteilt werden. Darüber hinaus ist zwingend erforderlich, dass die Unterstützung des Bundes bei den Betriebskosten bereits mit Einführung des Rechtsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/2027 vollumfänglich erfolgt, damit die Kommunen auch in der Phase des Aufwachsens des Rechtsanspruchs ausreichend unterstützt werden.


Wir dürfen die Kommunen jetzt nicht im Stich lassen. Sie brauchen jetzt Rechts- und Planungssicherheit.

Zurück zur Übersicht